Die Geräte-Retter-Prämie ist eine bundesweite Fördermaßnahme, mit der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, funktionstüchtige Geräte länger zu nutzen, Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Privatpersonen in Österreich können sich dabei bis zu 50 % der Reparaturkosten rückerstatten lassen.
In diesem Beitrag erfahren Sie wer anspruchsberechtigt ist, welche Geräte gefördert werden, wie hoch die Förderung ausfällt und wie die Beantragung abläuft.
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine staatliche Förderung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Sie unterstützt die Reparatur, Wartung oder das Service von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Gefördert werden ausschließlich Reparaturen bei teilnehmenden Partnerbetrieben in Österreich.
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
Eigentümer:innen des zu reparierenden Geräts
Personen, deren Gerät nicht mehr unter Garantie oder Gewährleistung fällt
Nicht förderfähig sind unter anderem:
Reparaturen von gemieteten oder geliehenen Geräten
Geräte mit Versicherungsdeckung oder Ersatzanspruch
Reparaturen im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung
Leistungen für Unternehmen oder Selbstständige
Gefördert werden zahlreiche Elektro- und Elektronikgeräte des privaten Haushalts, darunter zum Beispiel:
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke
Fernseher, Monitore, Laptops
Kaffeemaschinen, Staubsauger
Küchengeräte und Haushaltskleingeräte
Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste der Geräte-Retter-Prämie. Nicht alle Gerätearten sind automatisch förderfähig – ein Blick auf die aktuelle Liste ist daher empfehlenswert.
Die Geräte-Retter-Prämie deckt:
50 % der förderfähigen Reparatur-, Service- oder Wartungskosten
Maximal 130 € pro Bon
50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag
Maximal 30 €
Wichtig:
Wird nach einem Kostenvoranschlag eine Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden, damit beide Förderungen kombiniert werden können.
Der Ablauf ist einfach und digital:
Online-Bon erstellen
Über das offizielle Förderportal wird ein Geräte-Retter-Bon generiert.
Bon beim Partnerbetrieb einlösen
Der Bon ist drei Wochen gültig und wird beim Reparaturbetrieb vorgelegt.
Rechnung bezahlen
Der volle Rechnungsbetrag wird vor Ort bezahlt.
Förderbetrag erhalten
Die Förderung wird im Anschluss direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Nach Einlösung kann sofort ein neuer Bon erstellt werden – eine starre Jahresbegrenzung pro Person besteht nicht.
Bei der Geräte-Retter-Prämie handelt es sich um eine direkte staatliche Förderung. Sie stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar und ist kein klassischer Steuerabsetzbetrag, sondern reduziert effektiv die privaten Reparaturkosten.
Der aus eigener Tasche bezahlte Restbetrag bleibt eine private Ausgabe. Eine steuerliche Absetzbarkeit kommt nur in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung in Betracht.
Die Förderung gilt nur für Reparaturen bei teilnehmenden Betrieben
Der Bon muss vor der Reparatur erstellt werden
Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
Pro Bon kann nur ein Gerät gefördert werden
Die Geräte-Retter-Prämie bietet einen klaren finanziellen Anreiz, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen statt sie zu ersetzen. Verbraucher:innen sparen Geld, schonen die Umwelt und verlängern die Lebensdauer ihrer Geräte – ein Gewinn für alle Beteiligten.
Wer rechtzeitig einen Bon erstellt und die formalen Voraussetzungen einhält, kann bis zu 130 € pro Reparatur zurückerhalten.
Hilfreiche und weiterführende Informationen zur Geräte-Retter-Prämie finden Sie unter den folgenden offiziellen Anlaufstellen:
Offizielle Informationsseite der Republik Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/geraete-retter-praemie
Förderportal zur Erstellung des Geräte-Retter-Bons:
https://www.reparaturbonus.at
Zusätzliche Informationen und Praxishinweise der Wirtschaftskammer Österreich:
https://www.wko.at