Zum Inhalt springen
← Alle Beiträge
Allgemein

Geräte-Retter-Prämie in Österreich: So erhalten Sie bis zu 130 € für Reparaturen

TaxFinder RedaktionInsights für die Steuerwelt12.01.20263 min Lesezeit
Inhalt

Die Geräte-Retter-Prämie ist eine bundesweite Fördermaßnahme, mit der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, funktionstüchtige Geräte länger zu nutzen, Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Privatpersonen in Österreich können sich dabei bis zu 50 % der Reparaturkosten rückerstatten lassen.

In diesem Beitrag erfahren Sie wer anspruchsberechtigt ist, welche Geräte gefördert werden, wie hoch die Förderung ausfällt und wie die Beantragung abläuft.


Was ist die Geräte-Retter-Prämie?

Die Geräte-Retter-Prämie ist eine staatliche Förderung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Sie unterstützt die Reparatur, Wartung oder das Service von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.

Gefördert werden ausschließlich Reparaturen bei teilnehmenden Partnerbetrieben in Österreich.

Wer kann die Geräte-Retter-Prämie beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich

  • Eigentümer:innen des zu reparierenden Geräts

  • Personen, deren Gerät nicht mehr unter Garantie oder Gewährleistung fällt

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Reparaturen von gemieteten oder geliehenen Geräten

  • Geräte mit Versicherungsdeckung oder Ersatzanspruch

  • Reparaturen im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung

  • Leistungen für Unternehmen oder Selbstständige

Welche Geräte werden gefördert?

Gefördert werden zahlreiche Elektro- und Elektronikgeräte des privaten Haushalts, darunter zum Beispiel:

  • Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke

  • Fernseher, Monitore, Laptops

  • Kaffeemaschinen, Staubsauger

  • Küchengeräte und Haushaltskleingeräte

Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste der Geräte-Retter-Prämie. Nicht alle Gerätearten sind automatisch förderfähig – ein Blick auf die aktuelle Liste ist daher empfehlenswert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Geräte-Retter-Prämie deckt:

  • 50 % der förderfähigen Reparatur-, Service- oder Wartungskosten

    • Maximal 130 € pro Bon

  • 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag

    • Maximal 30 €

Wichtig:
Wird nach einem Kostenvoranschlag eine Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden, damit beide Förderungen kombiniert werden können.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Ablauf ist einfach und digital:

  1. Online-Bon erstellen
    Über das offizielle Förderportal wird ein Geräte-Retter-Bon generiert.

  2. Bon beim Partnerbetrieb einlösen
    Der Bon ist drei Wochen gültig und wird beim Reparaturbetrieb vorgelegt.

  3. Rechnung bezahlen
    Der volle Rechnungsbetrag wird vor Ort bezahlt.

  4. Förderbetrag erhalten
    Die Förderung wird im Anschluss direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Nach Einlösung kann sofort ein neuer Bon erstellt werden – eine starre Jahresbegrenzung pro Person besteht nicht.

Steuerliche Einordnung der Geräte-Retter-Prämie

Bei der Geräte-Retter-Prämie handelt es sich um eine direkte staatliche Förderung. Sie stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar und ist kein klassischer Steuerabsetzbetrag, sondern reduziert effektiv die privaten Reparaturkosten.

Der aus eigener Tasche bezahlte Restbetrag bleibt eine private Ausgabe. Eine steuerliche Absetzbarkeit kommt nur in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung in Betracht.

Wichtige Hinweise aus der Praxis

  • Die Förderung gilt nur für Reparaturen bei teilnehmenden Betrieben

  • Der Bon muss vor der Reparatur erstellt werden

  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich

  • Pro Bon kann nur ein Gerät gefördert werden

Fazit: Reparieren lohnt sich doppelt

Die Geräte-Retter-Prämie bietet einen klaren finanziellen Anreiz, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen statt sie zu ersetzen. Verbraucher:innen sparen Geld, schonen die Umwelt und verlängern die Lebensdauer ihrer Geräte – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Wer rechtzeitig einen Bon erstellt und die formalen Voraussetzungen einhält, kann bis zu 130 € pro Reparatur zurückerhalten.

Hilfreiche und weiterführende Informationen zur Geräte-Retter-Prämie finden Sie unter den folgenden offiziellen Anlaufstellen:

Offizielle Informationsseite der Republik Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/geraete-retter-praemie

Förderportal zur Erstellung des Geräte-Retter-Bons:
https://www.reparaturbonus.at

Zusätzliche Informationen und Praxishinweise der Wirtschaftskammer Österreich:
https://www.wko.at

Was ist die Geräte-Retter-Prämie in Österreich?

Die Geräte-Retter-Prämie ist eine bundesweite Fördermaßnahme, mit der Privatpersonen in Österreich bei der Reparatur, Wartung oder dem Service von Elektro- und Elektronikgeräten finanziell unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Gefördert werden Reparaturen bei teilnehmenden Partnerbetrieben.

Wie hoch ist die Geräte-Retter-Prämie?

Die Geräte-Retter-Prämie beträgt 50 Prozent der förderfähigen Reparatur-, Service- oder Wartungskosten und ist pro Bon mit maximal 130 Euro gedeckelt. Für einen Kostenvoranschlag werden ebenfalls 50 Prozent der Kosten übernommen, jedoch höchstens 30 Euro. Der Förderbetrag wird nach Einlösung des Bons direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Welche Geräte sind bei der Geräte-Retter-Prämie förderfähig?

Förderfähig sind zahlreiche Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, etwa Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Laptops oder Kaffeemaschinen. Entscheidend ist die jeweils aktuelle offizielle Geräteliste der Geräte-Retter-Prämie, da nicht jedes Elektrogerät automatisch gefördert wird.

Wer kann die Geräte-Retter-Prämie beantragen?

Die Geräte-Retter-Prämie kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragt werden, die Eigentümer:innen des zu reparierenden Geräts sind. Nicht förderfähig sind Reparaturen von gemieteten oder geliehenen Geräten sowie Leistungen, die im Rahmen von Garantie, Gewährleistung oder eines Versicherungsanspruchs erbracht werden. Unternehmen und Selbstständige sind ebenfalls ausgeschlossen.

Wie lange ist der Geräte-Retter-Bon gültig?

Ein online erstellter Geräte-Retter-Bon ist ab dem Ausstellungsdatum drei Wochen gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss er bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst werden. Nach erfolgreicher Einlösung kann unmittelbar ein neuer Bon erstellt werden.

Kann die Geräte-Retter-Prämie mehrfach genutzt werden?

Die Geräte-Retter-Prämie kann mehrfach in Anspruch genommen werden, da es keine fixe Begrenzung pro Person und Jahr gibt. Pro Bon kann allerdings immer nur ein einzelnes Gerät gefördert werden. Nach der Einlösung eines Bons ist die Erstellung eines weiteren Bons für ein anderes Gerät möglich.

Ist die Geräte-Retter-Prämie steuerlich relevant?

Bei der Geräte-Retter-Prämie handelt es sich um eine direkte staatliche Förderung und nicht um eine steuerpflichtige Einnahme. Sie stellt keinen Steuerabsetzbetrag dar, sondern reduziert unmittelbar die privaten Reparaturkosten. Der selbst bezahlte Restbetrag bleibt grundsätzlich eine private Ausgabe und ist nur in Ausnahmefällen steuerlich relevant.
Foto von TaxFinder Redaktion

TaxFinder Redaktion

Insights für die Steuerwelt

Im TaxFinder Blog berichten wir über Steuern, Karrierethemen, Recruiting Trends, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Veranstaltungen. Weiters werden auch spannende Interviews und Fachbeiträge geboten. Tauche mit uns gemeinsam in die Steuerwelt ein und erfahre welche Themen und Trends die Steuerberatungsbranche wirklich bewegen.
Newsletter · Steuerwelt-Insights

Bleiben Sie informiert.

Aktuelle Insights zu Wirtschaft, Steuerberatung, Recruiting-Trends und Veranstaltungen, einmal im Monat in Ihrem Postfach.

Newsletter für

Double-Opt-in: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Abmeldung jederzeit möglich. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.