Ab 2026 wird die bekannte Bildungskarenz in Österreich durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Damit reagiert die Regierung auf steigende Kosten und möchte jährlich rund 500 Millionen Euro einsparen. Doch was genau ändert sich durch das neue Modell? Welche Chancen und Einschränkungen bringt die Weiterbildungszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und worauf müssen Unternehmen achten?
Die Bildungskarenz ermöglichte es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich eine Auszeit vom Job für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu nehmen. Während dieser Zeit wurde man vom Arbeitgeber freigestellt und konnte über das AMS Weiterbildungsgeld eine finanzielle Unterstützung in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten.
Allerdings handelte es sich nie um einen gesetzlichen Anspruch, sondern stets um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mit 1. Jänner 2026 wird die Bildungskarenz Geschichte sein. An ihre Stelle tritt die Weiterbildungszeit. Der Grundgedanke bleibt bestehen: Arbeitnehmer können mit Zustimmung des Arbeitgebers eine berufliche Auszeit nehmen, um ihre Qualifikationen durch Kurse, Seminare oder Studiengänge zu erweitern.
Kein Rechtsanspruch: Auch die Weiterbildungszeit ist freiwillig und erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers.
Gestaltung durch Vereinbarung: Die genauen Bedingungen (Dauer, Art der Weiterbildung, Rückkehr in den Job) müssen individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Förderlogik bleibt ähnlich: Es ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer weiterhin eine staatliche Unterstützung ähnlich dem Weiterbildungsgeld erhalten können, jedoch angepasst an die neuen Budgetvorgaben.
Wer sich für eine berufliche Weiterbildung freistellen lassen möchte, muss ab 2026 die neue Weiterbildungszeit beantragen. Voraussetzung dafür ist eine durchgehende Beschäftigung von mindestens 12 Monaten beim aktuellen Arbeitgeber.
Die gewählte Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Für Personen mit Betreuungspflichten gilt eine reduzierte Mindeststundenzahl von 16 Wochenstunden.
Achtung: Eine Weiterbildung direkt im Anschluss an die Elternkarenz ist künftig nicht mehr möglich.
Wer ein Masterstudium abgeschlossen hat, muss vor Beginn der Weiterbildungszeit mindestens 4 Jahre im Berufsleben gestanden haben, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Mit der neuen Regelung sollen vor allem Menschen mit niedriger Qualifikation gezielt beim beruflichen Aufstieg unterstützt werden.
Viele Expertinnen und Experten kritisieren, dass auch mit der Weiterbildungszeit keine Planungssicherheit entsteht. Da weiterhin kein rechtlicher Anspruch besteht, bleibt die Maßnahme stark von der Kooperationsbereitschaft der Arbeitgeber abhängig. Besonders kleinere Betriebe könnten zurückhaltend sein, ihre Angestellten für längere Zeit freizustellen.
Gewerkschaften sehen zudem die Gefahr, dass Weiterbildungsangebote für viele nur eingeschränkt zugänglich sein werden, da finanzielle Unterstützung reduziert werden könnte.
Auf der anderen Seite kann die Weiterbildungszeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin ermöglichen, sich an den Arbeitsmarkt anzupassen und neue Kompetenzen aufzubauen. Das ist insbesondere in Zeiten von Digitalisierung, Automatisierung und Fachkräftemangel ein wichtiger Faktor.
Gut geplante Weiterbildungsmaßnahmen können die Karrierechancen verbessern und Unternehmen langfristig stärken – auch wenn die Hürden höher bleiben.