All-in-Vertrag
Ein All-in-Vertrag ist eine Entgeltvereinbarung, bei der mit dem vereinbarten Gesamtgehalt neben der Normalarbeitszeit auch Mehr- und Überstunden pauschal abgegolten werden. In der Steuerberatungsbranche ist dieses Modell vor allem bei qualifizierten Positionen und in der arbeitsintensiven Bilanzsaison verbreitet.
Rechtlich zulässig ist ein All-in nur, wenn das Gesamtentgelt den kollektivvertraglichen Mindestlohn samt der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit deckt; andernfalls besteht ein Anspruch auf Nachzahlung (Deckungsprüfung). Wichtig ist daher der Vergleich der All-in-Summe mit dem KV-Grundgehalt, um den tatsächlichen Wert der Überstundenpauschale einschätzen zu können.
Tipp für Bewerber:innen: Lassen Sie sich das im All-in enthaltene KV-Grundgehalt und die abgegoltene Stundenanzahl offenlegen und rechnen Sie den Stundenwert in der Hauptsaison durch. So vermeiden Sie, dass ein hoch klingendes Gehalt durch viele unbezahlte Mehrstunden relativiert wird.
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