Freigrenze
Eine Freigrenze ist ein Schwellenwert, bis zu dem ein Betrag vollständig steuerfrei bleibt. Wird er überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht bloß der übersteigende Teil.
Der Unterschied zum Freibetrag zeigt sich an der Grenze selbst: Schon ein Euro darüber kann die Steuerpflicht für den ganzen Betrag auslösen. Ein Beispiel ist die Freigrenze für Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen wie Vermittlungen, die bis 220 Euro jährlich steuerfrei bleiben (§ 29 Z 3 EStG). Bei 230 Euro sind alle 230 Euro zu versteuern. Solche Sprünge führen dazu, dass knapp über der Grenze netto weniger übrig bleiben kann als knapp darunter.
Das Gesetz federt diesen Effekt teilweise durch Einschleifregelungen ab. So bleiben Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers bis 730 Euro steuerfrei, darüber wird dieser Veranlagungsfreibetrag bis 1.460 Euro schrittweise abgebaut (§ 41 Abs 3 EStG, Stand September 2026). Grenzbeträge aus deutschen Quellen, etwa zu privaten Veräußerungsgeschäften, sind auf Österreich nicht übertragbar.
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