Karriere in der Steuerberatung und Steuerwelt: alle Wege in Österreich im Überblick
In Österreichs Steuerwelt führen fünf geregelte Berufe zu einer eigenen Befugnis: Personalverrechner:in, Buchhalter:in und Bilanzbuchhalter:in auf der einen Seite, Steuerberater:in und Wirtschaftsprüfer:in auf der anderen. Zu den Fachprüfungen wirst du nach 18 Monaten Praxiszeit als Berufsanwärter:in zugelassen, bestellt wirst du frühestens nach drei Jahren. Daneben gibt es Wege ganz ohne Studium, eine eigene Lehre und Karrieren in Finanzverwaltung und Unternehmen. Dieser Ratgeber ordnet alle Pfade samt Dauer und Sackgassen, von der klassischen Karriere in der Steuerberatung bis zu Lehre, Finanzverwaltung und Industrie.
Inhalt · 10 Kapitel
- Welche fünf geregelten Berufe bilden die österreichische Steuerwelt?
- Wie startet die klassische Karriere in der Steuerberatung?
- Ist Wirtschaftsprüfer:in einfach die Steigerung von Steuerberater:in?
- Was können Personalverrechnung, Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung als eigene Karrieren?
- Welche Einstiege gibt es mit Lehre, HAK oder Berufserfahrung statt Studium?
- Welche Wege führen über die Kanzlei hinaus?
- Welcher Karrierepfad passt zu welchem Profil?
- Welche Fehler kosten in der Praxis Zeit und Geld?
- Fazit
- Häufige Fragen zu Karrierewegen in der Steuerwelt
Welche fünf geregelten Berufe bilden die österreichische Steuerwelt?
Wer von außen auf die Branche schaut, sieht oft nur eine Leiter: unten Buchhaltung, oben Steuerberatung. Tatsächlich ist die Steuerwelt eher ein Haus mit mehreren Stiegenhäusern. Jedes führt zu einer eigenen, vollwertigen Berufsberechtigung, und zwischen den Stiegenhäusern gibt es Verbindungstüren.
Die drei Bilanzbuchhaltungsberufe (Personalverrechner:in, Buchhalter:in und Bilanzbuchhalter:in) laufen über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Die Fachprüfungen nehmen die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern in den Bundesländern ab, öffentlich bestellt wirst du durch den Präsidenten der WKO als Bilanzbuchhaltungsbehörde. Die beiden Wirtschaftstreuhandberufe (Steuerberater:in und Wirtschaftsprüfer:in) laufen über die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW): Sie führt die Fachprüfungen durch und nimmt die Bestellungen vor. Die KSW vertritt mehr als 6.000 Steuerberater:innen, knapp 2.000 Wirtschaftsprüfer:innen und über 4.200 Berufsanwärter:innen.
| Beruf | Rechtsgrundlage | Prüfung bei | Praxiszeit bis zur Bestellung | Kernbefugnis |
|---|---|---|---|---|
| Personalverrechner:in | BibuG 2014 | Meisterprüfungsstelle der WKO | 1,5 Jahre (Basis 40 Wochenstunden) | Lohn- und Gehaltsverrechnung samt zugehöriger Beratung |
| Buchhalter:in | BibuG 2014 | Meisterprüfungsstelle der WKO | 1,5 Jahre (Basis 40 Wochenstunden) | Laufende Buchhaltung, Saldenlisten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kalkulation |
| Bilanzbuchhalter:in | BibuG 2014 | Meisterprüfungsstelle der WKO | 3 Jahre (Basis 40 Wochenstunden) | Zusätzlich Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften, Vertretung bei UVA und Lohnabgaben |
| Steuerberater:in | WTBG 2017 | KSW | 3 Jahre als Berufsanwärter:in | Umfassende Steuerberatung, Steuererklärungen, Vertretung vor Abgabenbehörden |
| Wirtschaftsprüfer:in | WTBG 2017 | KSW | 3 Jahre, davon mindestens 18 Monate wirtschaftsprüfende Tätigkeit | Zusätzlich gesetzliche Abschlussprüfungen |
Personalverrechner:in
- Rechtsgrundlage
- BibuG 2014
- Prüfung bei
- Meisterprüfungsstelle der WKO
- Praxiszeit bis zur Bestellung
- 1,5 Jahre (Basis 40 Wochenstunden)
- Kernbefugnis
- Lohn- und Gehaltsverrechnung samt zugehöriger Beratung
Buchhalter:in
- Rechtsgrundlage
- BibuG 2014
- Prüfung bei
- Meisterprüfungsstelle der WKO
- Praxiszeit bis zur Bestellung
- 1,5 Jahre (Basis 40 Wochenstunden)
- Kernbefugnis
- Laufende Buchhaltung, Saldenlisten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kalkulation
Bilanzbuchhalter:in
- Rechtsgrundlage
- BibuG 2014
- Prüfung bei
- Meisterprüfungsstelle der WKO
- Praxiszeit bis zur Bestellung
- 3 Jahre (Basis 40 Wochenstunden)
- Kernbefugnis
- Zusätzlich Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften, Vertretung bei UVA und Lohnabgaben
Steuerberater:in
- Rechtsgrundlage
- WTBG 2017
- Prüfung bei
- KSW
- Praxiszeit bis zur Bestellung
- 3 Jahre als Berufsanwärter:in
- Kernbefugnis
- Umfassende Steuerberatung, Steuererklärungen, Vertretung vor Abgabenbehörden
Wirtschaftsprüfer:in
- Rechtsgrundlage
- WTBG 2017
- Prüfung bei
- KSW
- Praxiszeit bis zur Bestellung
- 3 Jahre, davon mindestens 18 Monate wirtschaftsprüfende Tätigkeit
- Kernbefugnis
- Zusätzlich gesetzliche Abschlussprüfungen
Rund um diese fünf Befugnisse arbeiten viele Menschen ohne eigene Bestellung: Steuerassistent:innen, Buchhaltungskräfte, Prüfungsassistent:innen, Tax Manager:innen in Konzernen und Bedienstete der Finanzverwaltung. Auch das sind Karrieren, nur eben angestellte, und einige davon zählen später als Praxiszeit.
Wie startet die klassische Karriere in der Steuerberatung?
Der bekannteste Pfad läuft über die Berufsanwärterschaft. Voraussetzung sind ein facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit mindestens 180 ECTS, also ein Bachelor, und eine Anstellung in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei. Welche Studien als facheinschlägig gelten und wie du das Studium klug wählst, behandelt ein eigener Ratgeber.
Entscheidend ist ein Punkt, den viele Einsteiger:innen übersehen: Die Praxiszeit läuft erst ab deiner Anmeldung als Berufsanwärter:in bei der KSW, nicht ab dem ersten Arbeitstag. Die Anmeldung erledigt die Kanzlei gemeinsam mit dir, samt Bestätigung über Art und Ausmaß deiner Tätigkeit. Die Tätigkeit muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen, sonst zählt sie nicht.
Danach gilt ein klarer Takt: Nach 18 Monaten anrechenbarer Praxiszeit kannst du die Zulassung zum Prüfungsverfahren beantragen, die Angelobung zur:zum Steuerberater:in ist erst nach insgesamt drei Jahren möglich. Das Prüfungsverfahren besteht aus vier schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung; Details und Vorbereitung gehören in einen eigenen Ratgeber. Zwei Fristen solltest du trotzdem jetzt schon kennen: Den Zulassungsantrag stellst du rund zwei Monate vor dem gewünschten Klausurtermin, und ab der Zulassung läuft eine Sieben-Jahres-Frist für das gesamte Prüfungsverfahren.
Ein oft übersehenes Detail: Facheinschlägige Vordienstzeiten, etwa in der Finanzverwaltung oder als Rechtsanwaltsanwärter:in, werden mit jeweils bis zu einem Jahr angerechnet, insgesamt höchstens eineinhalb Jahre. Wer aus einem Nachbarberuf wechselt, sollte diese Anrechnung vor dem Kanzleieinstieg klären, nicht danach.
So sieht ein realistischer Zeitplan für zwei typische Startpunkte aus:
| Zeitpunkt | Weg A: BWL-Bachelor, Einstieg mit 24 | Weg B: HAK-Matura, Einstieg mit 19 über die Bilanzbuchhaltung |
|---|---|---|
| Monat 0 | Kanzleieinstieg und sofortige KSW-Anmeldung als Berufsanwärter:in | Kanzleieinstieg als Assistenz, berufsbegleitende Bilanzbuchhaltungs-Ausbildung |
| Monat 18 | Zulassung zum Prüfungsverfahren möglich, erste Klausur | Laufende Praxis, Vorbereitung auf die Fachprüfung bei der Meisterprüfungsstelle |
| Monat 36 | Frühestmögliche Angelobung als Steuerberater:in nach bestandener Prüfung | Fachprüfung Bilanzbuchhaltung und öffentliche Bestellung (3 Jahre Praxis auf 40-Stunden-Basis) |
| Monat 78 | Etablierung, Spezialisierung, erste Mandatsverantwortung | Zulassung zur Fachprüfung Steuerberatung nach 3,5 Jahren als bestellte:r Bilanzbuchhalter:in |
Monat 0
- Weg A: BWL-Bachelor, Einstieg mit 24
- Kanzleieinstieg und sofortige KSW-Anmeldung als Berufsanwärter:in
- Weg B: HAK-Matura, Einstieg mit 19 über die Bilanzbuchhaltung
- Kanzleieinstieg als Assistenz, berufsbegleitende Bilanzbuchhaltungs-Ausbildung
Monat 18
- Weg A: BWL-Bachelor, Einstieg mit 24
- Zulassung zum Prüfungsverfahren möglich, erste Klausur
- Weg B: HAK-Matura, Einstieg mit 19 über die Bilanzbuchhaltung
- Laufende Praxis, Vorbereitung auf die Fachprüfung bei der Meisterprüfungsstelle
Monat 36
- Weg A: BWL-Bachelor, Einstieg mit 24
- Frühestmögliche Angelobung als Steuerberater:in nach bestandener Prüfung
- Weg B: HAK-Matura, Einstieg mit 19 über die Bilanzbuchhaltung
- Fachprüfung Bilanzbuchhaltung und öffentliche Bestellung (3 Jahre Praxis auf 40-Stunden-Basis)
Monat 78
- Weg A: BWL-Bachelor, Einstieg mit 24
- Etablierung, Spezialisierung, erste Mandatsverantwortung
- Weg B: HAK-Matura, Einstieg mit 19 über die Bilanzbuchhaltung
- Zulassung zur Fachprüfung Steuerberatung nach 3,5 Jahren als bestellte:r Bilanzbuchhalter:in
Weg A ist schneller, Weg B verdient früher eigenes Geld und baut eine eigene Befugnis als Zwischenstation ein. Beides sind vollwertige Karrieren, keine Umwege.
Ist Wirtschaftsprüfer:in einfach die Steigerung von Steuerberater:in?
Nein, und dieses Missverständnis hält sich hartnäckig. Wirtschaftsprüfung ist kein Beförderungsschritt nach der Steuerberatung, sondern ein eigener Beruf mit eigener Fachprüfung und eigenem Alltag: gesetzliche Abschlussprüfungen, Prüfungsteams, starke Saisonalität von Jänner bis April, viel Zeit beim Mandanten vor Ort. Steuerberatung ist Gestaltung und Vertretung, Wirtschaftsprüfung ist Kontrolle und Testat. Manche lieben genau das eine und langweilen sich im anderen.
Die WP-Befugnis kannst du auch erwerben, ohne vorher oder gleichzeitig die Steuerberater-Fachprüfung abzulegen. Für die Zulassung zur Fachprüfung Wirtschaftsprüfung brauchst du ein facheinschlägiges Studium und mindestens eineinhalb Jahre wirtschaftsprüfende Tätigkeit, etwa als Berufsanwärter:in bei einer:einem Berufsberechtigten oder als Revisionsanwärter:in bei einem Revisionsverband.
In der Praxis lohnt sich trotzdem meist die Doppelstrategie. Drei der vier Klausuren sind für beide Befugnisse ident (Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung, Rechtslehre); nur die vierte unterscheidet sich: Abgabenrecht für die Steuerberatung, Abschlussprüfung für die Wirtschaftsprüfung. Wer ohnehin im Prüfungsverfahren steckt, holt sich die zweite Befugnis mit vergleichsweise überschaubarem Zusatzaufwand. Meine Empfehlung: Entscheide dich zuerst für den Alltag, den du fünf Jahre lang führen willst, und nimm die zweite Befugnis dann mit, wenn die Kanzlei beide Tätigkeiten anbietet. Wer nur wegen des Titels in die Prüfung geht, bricht überdurchschnittlich oft ab, weil die Motivation im dritten Klausursemester nicht mehr trägt; das ist eine Einschätzung aus der Kanzleipraxis, keine Statistik.
Was können Personalverrechnung, Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung als eigene Karrieren?
Die drei Bilanzbuchhaltungsberufe werden gern als Vorstufe zur Steuerberatung abgetan. Das unterschätzt sie gewaltig. Alle drei sind eigenständige, selbständig ausübbare Berufe mit Rechtsanspruch auf Bestellung: Wer die jeweilige Fachprüfung besteht, die geforderte Praxiszeit nachweist und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit mindestens 72.673 Euro je Schadensfall abschließt, muss öffentlich bestellt werden. Die Praxiszeit beträgt drei Jahre für Bilanzbuchhalter:innen und eineinhalb Jahre für Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen, jeweils auf Basis von 40 Wochenstunden.
Der Berechtigungsumfang ist größer, als viele glauben. Bilanzbuchhalter:innen dürfen unter anderem die laufende Buchhaltung samt Lohnverrechnung führen, bei Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen vertreten, in Angelegenheiten der lohnabhängigen Abgaben samt deren Prüfung vertreten und Jahresabschlüsse erstellen, solange das Unternehmen die Größenmerkmale kleiner Gesellschaften nicht überschreitet. Diese Grenzen liegen seit November 2024 bei 6,25 Mio. Euro Bilanzsumme, 12,5 Mio. Euro Umsatz und 50 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt. Das deckt den allergrößten Teil der österreichischen KMU ab.
Und hier sitzt das zweite verbreitete Missverständnis, diesmal in die andere Richtung: Bilanzbuchhalter:innen dürfen zwar die Bilanz erstellen, aber nicht die Jahressteuererklärungen. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen sowie die allgemeine Vertretung vor den Finanzbehörden bleiben der Steuerberatung vorbehalten. Die Arbeitnehmerveranlagung dürfen sie nur beratend begleiten und als Bote übermitteln, ohne eigene Vertretung. Wer selbständig das Komplettpaket anbieten will, braucht am Ende die Steuerberater-Befugnis oder eine feste Kooperation mit einer Kanzlei.
Attraktiv sind die Berufe trotzdem, gerade als Angestelltenkarriere: Bilanzbuchhalter:innen verdienen im Schnitt rund 3.371 Euro brutto pro Monat, Spitzenwerte liegen über 5.000 Euro. Personalverrechner:innen kommen im Schnitt auf rund 3.410 Euro brutto, mit Einstiegsgehältern von etwa 2.200 bis 2.700 Euro und Senior-Gehältern bis rund 4.500 Euro. Personalverrechnung ist außerdem der wohl krisensicherste Engpassberuf der Branche: Abgerechnet wird immer, und gute Personalverrechner:innen können sich ihre Kanzlei derzeit praktisch aussuchen.
Die drei Befugnisse bauen aufeinander auf. Wer als Buchhalter:in oder Personalverrechner:in bereits bestellt ist, wird von jenen Teilen der Bilanzbuchhalter-Fachprüfung befreit, die schon abgelegt sind. Du kannst also in Etappen aufsteigen: erst Personalverrechnung, dann Buchhaltung, dann Bilanzbuchhaltung, ohne Stoff doppelt zu prüfen.
Welche Einstiege gibt es mit Lehre, HAK oder Berufserfahrung statt Studium?
Das dritte Missverständnis lautet: Ohne Studium geht in der Steuerwelt nichts. Das Gegenteil ist der Fall. Zur Fachprüfung Steuerberatung wird auch zugelassen, wer nach der öffentlichen Bestellung als Bilanzbuchhalter:in mindestens dreieinhalb Jahre hauptberuflich in diesem Beruf gearbeitet hat, selbstständig oder angestellt. Ein Studium ist auf diesem Weg keine Voraussetzung, weder für die Zulassung noch für die Bestellung. Nur für die Wirtschaftsprüfung führt kein Weg am Studium vorbei: Spätestens bei der Bestellung als Wirtschaftsprüfer:in musst du ein facheinschlägiges Studium nachweisen.
Für den Einstieg direkt nach der Schule gibt es seit 2020 den Lehrberuf Steuerassistenz. Die Lehre dauert drei Jahre und wurde von der KSW gemeinsam mit dem Finanzministerium entwickelt; ausgebildet wird in Kanzleien und in der Finanzverwaltung, auf Wunsch auch als Lehre mit Matura. Inhaltlich geht sie deutlich über eine Bürolehre hinaus: Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, Buchhaltung, Personalverrechnung, Arbeits- und Sozialrecht, Finanzstrafrecht. Das Lehrlingseinkommen liegt im ersten Lehrjahr bei rund 966 bis 1.241 Euro brutto, im dritten bei rund 1.439 bis 1.807 Euro.
Damit ergibt sich eine durchgehende Schiene von der Pflichtschule bis zur Steuerberatung: Lehre Steuerassistenz oder HAK, dann Praxis in der Kanzlei, Fachprüfungen bei der Meisterprüfungsstelle bis zur Bilanzbuchhalter-Bestellung, dreieinhalb Jahre Berufsausübung, Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Diese Schiene wird systematisch unterschätzt, von Eltern, von Lehrer:innen und von der Branche selbst, die in Stelleninseraten reflexhaft den Bachelor verlangt. Dabei bringt sie Kanzleien genau die Leute, die den Alltag von der Belegablage bis zur Bilanz wirklich kennen.
Welche Wege führen über die Kanzlei hinaus?
Die Kanzlei ist der größte Arbeitgeber der Steuerwelt, aber nicht der einzige. Drei Umfelder solltest du kennen.
Erstens die Finanzverwaltung. Das Finanzministerium nimmt Pflichtschulabsolvent:innen, Lehrlinge, Maturant:innen und Akademiker:innen auf; nach dem Einstieg folgt eine Grundausbildung, danach eine Funktionsausbildung für Bereiche wie Betriebsprüfung, Betrugsbekämpfung oder Veranlagung und Kundenbetreuung. Für die Weiterqualifizierung gibt es eine Kooperation mit der FH Campus Wien beim Studiengang Tax Management. Wer später in die Kanzlei wechselt, nimmt Prüferwissen mit, das dort viel wert ist; umgekehrt wird Finanzverwaltungszeit als Vordienstzeit teilweise angerechnet.
Zweitens Unternehmen und Konzerne. Steuerabteilungen, Buchhaltungsleitungen und Payroll-Teams rekrutieren laufend aus Kanzleien, oft mit besserem Grundgehalt und planbareren Arbeitszeiten. Der Preis: Wer vor der KSW-Bestellung wechselt, sammelt dort keine Berufsanwärterzeit mehr, denn diese entsteht nur bei Berufsberechtigten. Der Wechsel in die Industrie ist deshalb nach der Bestellung strategisch klug, davor häufig ein Karriereknick auf dem Weg zur eigenen Befugnis.
Drittens die Selbständigkeit unterhalb der Steuerberatung. Bestellte Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen führen eigene Betriebe mit eigenem Klientenstock, häufig in Kooperation mit Steuerberatungskanzleien. Für viele ist das die bessere Selbständigkeit: schneller erreichbar, geringere Fixkosten, klar abgegrenzte Haftung.
Welcher Karrierepfad passt zu welchem Profil?
Die ehrliche Antwort hängt an zwei Fragen: Hast du ein Studium (oder willst du eines), und wie schnell brauchst du eigenes Einkommen?
Mit Bachelor und Lust auf Beratung ist die Berufsanwärterschaft der klarste Weg: anmelden am ersten Tag, Zulassung nach 18 Monaten, Bestellung nach drei Jahren. Berufsanwärter:innen verdienen im Schnitt rund 3.276 Euro brutto pro Monat, in Wien rund 3.658 Euro; die verbindliche Untergrenze regelt der Kollektivvertrag, üblich sind 14 Gehälter. Details dazu gehören in einen eigenen Ratgeber.
Ohne Studium, aber mit HAK oder Lehre, ist die Bilanzbuchhaltungs-Schiene die richtige: früh verdienen, mit jeder Etappe eine eigene Befugnis, und die Tür zur Steuerberatung bleibt offen. Wer Zahlen liebt, aber keine Beratungsgespräche führen will, ist in Buchhaltung oder Personalverrechnung dauerhaft besser aufgehoben als in einer widerwillig absolvierten Steuerberaterprüfung. Und wer Sicherheit über alles stellt, findet in der Finanzverwaltung den stabilsten Arbeitgeber des Fachs.
Bleibt die Streitfrage früh spezialisieren oder breit starten. Für die frühe Spezialisierung spricht Tempo: Wer mit 24 als Berufsanwärter:in startet und durchzieht, ist mit 27 bestellt. Dagegen spricht das Risiko, mit 27 festzustellen, dass der Beratungsalltag nicht passt. Meine Empfehlung: Starte breit in einer mittelgroßen Kanzlei, die Steuerberatung, Bilanzierung und Personalverrechnung unter einem Dach hat, und entscheide nach zwölf Monaten anhand der Arbeit, die dir tatsächlich leichtfällt. Die Anmeldung als Berufsanwärter:in solltest du trotzdem ab Tag eins laufen haben, denn sie kostet nichts und die Zeit zählt für jeden späteren Weg.
Welche Fehler kosten in der Praxis Zeit und Geld?
Fünf Fehler tauchen in Beratungsgesprächen immer wieder auf, und alle sind vermeidbar.
Erstens die verspätete Anmeldung. Wer ein Jahr in der Kanzlei arbeitet, bevor er:sie sich als Berufsanwärter:in anmeldet, hat dieses Jahr verloren. Die Praxiszeit beginnt erst mit der Anmeldung. Zweitens der Bilanzbuchhalter-Irrtum ohne Bestellung: Die dreieinhalb Jahre zählen erst nach der öffentlichen Bestellung. Zehn Jahre als angestellte:r Bilanzbuchhalter:in ohne Bestellung öffnen die Tür zur Steuerberaterprüfung nicht. Drittens Teilzeit unter der Schwelle: Berufsanwärterzeit setzt mindestens 20 Wochenstunden voraus; wer für die Prüfungsvorbereitung auf 15 Stunden reduziert, stoppt damit auch die Praxiszeit. Viertens deutsche Informationen: Das deutsche Steuerberaterexamen und die deutschen Regeln haben mit der österreichischen Rechtslage nichts zu tun; wer damit lernt oder plant, plant am falschen System entlang. Fünftens die vergessene Sieben-Jahres-Frist: Ab der Zulassung muss das gesamte Prüfungsverfahren binnen sieben Jahren abgeschlossen sein; bei Karenz, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen kannst du sie auf Antrag unterbrechen, aber eben nur auf Antrag.
Fazit
Drei Hebel entscheiden über eine gute Karriere in der Steuerwelt. Erstens: Formalisiere früh. Nur gemeldete Berufsanwärterzeit und nur die Zeit nach der öffentlichen Bestellung zählen; jede Verzögerung bei KSW oder Bilanzbuchhaltungsbehörde verschiebt deine Befugnis um genau diese Dauer nach hinten. Zweitens: Wähle den Pfad nach deiner Lebenslage, nicht nach dem Prestige; die Bilanzbuchhaltungs-Schiene ist der am meisten unterschätzte Weg der Branche und trägt bis zur Steuerberaterprüfung. Drittens: Denk in Etappenbefugnissen statt in einem einzigen Endziel, denn jede bestandene Fachprüfung ist sofort Geld, Verhandlungsmacht und ein Rückfallnetz wert, falls sich deine Pläne ändern.
Häufige Fragen zu Karrierewegen in der Steuerwelt
Kann ich Steuerberater:in ohne Studium werden?
Ja. Du wirst zur Fachprüfung Steuerberatung zugelassen, wenn du nach der öffentlichen Bestellung als Bilanzbuchhalter:in mindestens dreieinhalb Jahre hauptberuflich in diesem Beruf gearbeitet hast, selbstständig oder angestellt. Ein Hochschulabschluss ist dafür keine Voraussetzung. Rechne aber inklusive Bilanzbuchhalter-Praxiszeit mit insgesamt mindestens sechseinhalb Jahren bis zur Prüfungszulassung.
Wie viel verdient ein:e Berufsanwärter:in in Österreich?
Berufsanwärter:innen verdienen im Schnitt rund 3.276 Euro brutto pro Monat, in Wien rund 3.658 Euro. Die verbindliche Untergrenze regelt der Kollektivvertrag für Angestellte in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, mit jährlich neuen Gehaltstabellen. Üblich sind 14 Gehälter pro Jahr auf Vollzeitbasis.
Was ist der Unterschied zwischen Buchhalter:in und Bilanzbuchhalter:in?
Buchhalter:innen dürfen die laufende Buchhaltung, Saldenlisten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Kalkulationen erstellen. Bilanzbuchhalter:innen übernehmen zusätzlich Jahresabschlüsse bis zu den Größenmerkmalen kleiner Gesellschaften sowie Vertretungen etwa bei Umsatzsteuervoranmeldungen und lohnabhängigen Abgaben. Auch die Praxiszeit unterscheidet sich: eineinhalb Jahre für Buchhalter:innen, drei Jahre für Bilanzbuchhalter:innen, jeweils auf Basis von 40 Wochenstunden.
Wer nimmt die Prüfungen für die Bilanzbuchhaltungsberufe ab?
Die Fachprüfungen für Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen führen die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern in den Bundesländern durch. Sie bestehen aus schriftlichen Klausuren und einer mündlichen kommissionellen Prüfung; wiederholt werden nur negativ beurteilte Fächer. Öffentlich bestellt wirst du anschließend durch den Präsidenten der WKO als Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Muss ich zuerst Steuerberater:in sein, um Wirtschaftsprüfer:in zu werden?
Nein. Du kannst die WP-Befugnis erwerben, ohne vorher oder gleichzeitig die Steuerberater-Fachprüfung abzulegen. Nötig sind ein facheinschlägiges Studium und mindestens eineinhalb Jahre wirtschaftsprüfende Tätigkeit, etwa als Berufsanwärter:in oder Revisionsanwärter:in. Da drei der vier Klausuren für beide Befugnisse ident sind, legen viele Kandidat:innen trotzdem beide Prüfungen ab.
Wie lange dauert die Lehre Steuerassistenz und wo kann ich sie machen?
Die Lehre Steuerassistenz dauert drei Jahre und wird in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie in der Finanzverwaltung angeboten. Sie ist auch als Lehre mit Matura möglich. Nach dem Abschluss stehen Weiterbildungen etwa zu Buchhalter:in oder Steuersachbearbeiter:in an der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen offen.
Zählt Teilzeitarbeit für die Berufsanwärterzeit?
Ja, aber nur ab mindestens 20 Wochenstunden fachlicher Tätigkeit bei einer:einem Berufsberechtigten. Wer darunter liegt, sammelt in dieser Zeit keine anrechenbare Praxiszeit. Verbindliche Auskünfte zur Anrechnung im Einzelfall erteilt die KSW.
Wie viel verdienen Bilanzbuchhalter:innen und Personalverrechner:innen?
Bilanzbuchhalter:innen verdienen im Schnitt rund 3.371 Euro brutto pro Monat, Spitzenwerte liegen über 5.000 Euro. Personalverrechner:innen kommen im Schnitt auf rund 3.410 Euro brutto pro Monat, mit Einstiegsgehältern von etwa 2.200 bis 2.700 Euro und Senior-Gehältern bis rund 4.500 Euro. In Steuerberatungskanzleien liegen die Gehälter häufig über dem Branchenschnitt.
Kann ich mich als Personalverrechner:in selbständig machen?
Ja. Die selbständige Ausübung setzt die öffentliche Bestellung durch den Präsidenten der WKO als Bilanzbuchhaltungsbehörde voraus. Dafür brauchst du die bestandene Fachprüfung, eineinhalb Jahre fachliche Tätigkeit auf Basis von 40 Wochenstunden und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit mindestens 72.673 Euro je Schadensfall. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, hast du einen Rechtsanspruch auf die Bestellung.
Was passiert, wenn ich die Steuerberaterprüfung nicht rechtzeitig abschließe?
Ab der Zulassung läuft eine Sieben-Jahres-Frist für alle Prüfungsteile. Wird sie überschritten, verfällt das Verfahren; aus wichtigen Gründen wie Karenz oder Krankheit lässt sie sich auf Antrag bei der KSW unterbrechen. Plane deine Klausuren deshalb so, dass am Ende Reserve für Wiederholungen bleibt.
Alle offenen Stellen der Steuerbranche, täglich aktualisiert.