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Steuerberater:in werden in Österreich: Welches Studium du wirklich brauchst

Redaktion taxfinder23.07.202610 Kapitel14 min Lesezeit

Für die Steuerberatung brauchst du in Österreich ein facheinschlägiges Studium mit mindestens 180 ECTS (also einen Bachelor) plus 18 Monate Praxiszeit als Berufsanwärter:in bis zur Fachprüfung. Einen Master brauchst du nicht, über den Bilanzbuchhalter-Weg geht es sogar ganz ohne Studium. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht, ob dein Studium reicht, sondern wie gut es dich auf vier sehr spezifische Klausuren vorbereitet und wie viel Zeit es dich kostet. Genau das klärt dieser Ratgeber.

Inhalt · 10 Kapitel
  1. Welches Studium verlangt das Gesetz für Steuerberater:innen in Österreich?
  2. Welche Studienrichtung passt am besten zur Fachprüfung?
  3. Kannst du Steuerberater:in werden, ohne zu studieren?
  4. Warum solltest du schon während des Studiums Berufsanwärter:in werden?
  5. Welche Lehrveranstaltungen bereiten wirklich auf die Fachprüfung vor?
  6. Brauchst du einen Master, um Steuerberater:in zu werden?
  7. Was lernst du im Studium nicht?
  8. Welche Fehler machen angehende Steuerberater:innen bei der Studienwahl?
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen zum Studium für die Steuerberatung

Welches Studium verlangt das Gesetz für Steuerberater:innen in Österreich?

Die formale Anforderung ist kürzer, als viele erwarten: ein facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit mindestens 180 ECTS. Zwei Begriffe entscheiden dabei alles.

180 ECTS entsprechen einem Bachelor in Regelstudienzeit. Einen Master brauchst du für die Zulassung zur Fachprüfung nicht. Wer dir erzählt, du „brauchst“ ihn, verwechselt die Rechtslage mit der Kanzleikultur. Dazu später mehr.

Facheinschlägig ist der Teil mit Auslegungsspielraum. Gemeint sind Studien, die dir die fachlichen Grundlagen für den Beruf mitgeben. Als facheinschlägig gelten vor allem Rechtswissenschaften sowie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Andere Studien können anerkannt werden, wenn genug Anrechnungspunkte aus diesen Fachgebieten stammen: als Richtwert mindestens 90 ECTS.

Die 18 Monate Praxiszeit musst du übrigens nicht zwingend in einer Kanzlei sammeln: Auch 18 Monate als Revisionsanwärter:in bei einem anerkannten Revisionsverband zählen.

Fällt dein Wunschstudium nicht klar in diese Richtungen (etwa Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik oder ein internationaler Abschluss), dann hol dir vor der Inskription eine schriftliche Auskunft der KSW-Prüfungsabteilung. Vorher, nicht nachher. Drei Jahre in einen Abschluss zu investieren, der am Ende nicht zählt, ist der teuerste Fehler auf diesem Weg.

Welche Studienrichtung passt am besten zur Fachprüfung?

Miss jede Studienwahl an dem, was am Ende geprüft wird. Die Fachprüfung besteht aus vier schriftlichen Klausuren: Betriebswirtschaftslehre; Rechnungslegung und externe Finanzberichterstattung; Rechtslehre; und Abgabenrecht (in zwei Teilklausuren). Dazu kommt eine mündliche Prüfung. Die Reihenfolge der Klausuren wählst du frei. An diesen vier Fächern gemessen schneiden die Studienrichtungen sehr unterschiedlich ab:

BWL, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Universität)

Deckt gut ab
Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung
Typische Lücke
Abgabenrecht, Verfahrens- und Finanzstrafrecht
Passt, wenn du …
dir Steuerfächer aktiv dazuholst

Wirtschaftsrecht

Deckt gut ab
Rechtslehre, juristische Methodik fürs Abgabenrecht, solide BWL-Basis
Typische Lücke
vertiefte Bilanzierung
Passt, wenn du …
die Fachprüfung von Anfang an im Blick hast

Rechtswissenschaften (Jus)

Deckt gut ab
Rechtslehre, Verfahrens- und Finanzstrafrecht
Typische Lücke
Rechnungslegung, BWL
Passt, wenn du …
juristisch arbeiten willst, etwa in Umgründungen oder internationalem Steuerrecht

FH-Studium, berufsbegleitend

Deckt gut ab
Praxisbezug, parallele Berufsanwärterzeit möglich
Typische Lücke
teils kleineres Wahlfachangebot
Passt, wenn du …
früh in die Kanzlei willst

Bachelor Professional Tax Management (Hochschule Campus Wien)

Deckt gut ab
exakt auf Kanzleialltag und Prüfungsfächer zugeschnitten
Typische Lücke
junges Programm, wenig Vergleichswerte
Passt, wenn du …
ohne klassisches Vollzeitstudium oder als Quereinsteiger:in startest

Der Standardweg sind die wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor der Universitäten (WU Wien, JKU Linz, Uni Graz, Uni Innsbruck, Uni Salzburg): unstrittig facheinschlägig, stark in Rechnungswesen, Kostenrechnung und Finanzierung. Ohne bewusst gewählten Steuerschwerpunkt bleibt aber genau das Fach dünn, das als schwierigstes der Fachprüfung gilt.

Wirtschaftsrecht (etwa an der WU Wien oder der JKU Linz) ist der unterschätzte Mittelweg: juristische Argumentation fürs Abgabenrecht, betriebswirtschaftliche Basis für den Rest. Wer die Fachprüfung von Beginn an mitdenkt, findet hier oft die beste Passung. Die vertiefte Bilanzierung musst du dir aber aktiv dazuholen.

Jus liefert unschlagbare juristische Methodik und ist der Weg vieler späterer Spezialist:innen für Umgründungen, internationales Steuerrecht und Finanzstrafrecht. Rechnungslegung und Betriebswirtschaft kommen im Studium kaum vor; diese Lücke ist aufholbar, aber sie ist Arbeit. Ein Detail, das kaum jemand kennt: Ein Jahr als Rechtsanwaltsanwärter:in oder Notariatskandidat:in wird auf die dreijährige Berufsanwärterzeit angerechnet. Der Umweg über eine Rechtsanwaltskanzlei ist also nicht ganz verloren.

FH-Studien in Betriebswirtschaft, Accounting oder Steuern sind bei passender Ausrichtung facheinschlägig und oft berufsbegleitend. Genau das ist ihr größter Trumpf: Du kannst parallel als Berufsanwärter:in gemeldet sein und Praxiszeit sammeln (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Seit 2023 gibt es außerdem den Bachelor Professional Tax Management an der FH Campus Wien, entwickelt mit der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW): berufsbegleitend in sechs Semestern, die ersten beiden an der ASW mit den Diplomen Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung, Standorte Wien und Salzburg. Die KSW vergibt dafür Stipendien von je 7.350 Euro; Voraussetzung ist unter anderem ein aufrechtes Dienstverhältnis bei einem Kammermitglied. Das Programm steht auch Personen ohne Matura mit einschlägiger Berufsqualifikation offen. Darauf aufbauend gibt es das Masterstudium Tax Management, das mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung voraussetzt.

Kannst du Steuerberater:in werden, ohne zu studieren?

Ja. Du wirst auch ohne Studium zur Fachprüfung zugelassen, wenn du nach deiner öffentlichen Bestellung als Bilanzbuchhalter:in mindestens dreieinhalb Jahre hauptberuflich in diesem Beruf gearbeitet hast, selbstständig oder angestellt. In Studienratgebern wird dieser Weg gern verschwiegen. Dabei ist er ein regulärer, gesetzlich vorgesehener Zugang und gilt in Kanzleien nicht als zweite Klasse.

Eine wichtige Einschränkung: Für die Bestellung als Wirtschaftsprüfer:in brauchst du spätestens zum Bestellungszeitpunkt ein facheinschlägiges Studium. Der studienfreie Weg führt also zur Steuerberatung, nicht zur Wirtschaftsprüfung. Wie viel deiner Bilanzbuchhalter-Praxis auf die nötige Praxiszeit angerechnet wird, klärst du am besten direkt mit der KSW.

Sinnvoll ist dieser Weg vor allem, wenn du schon im Rechnungswesen arbeitest, keine Matura hast oder als Quereinsteiger:in mit 35 nicht mehr jahrelang in den Hörsaal willst.

Warum solltest du schon während des Studiums Berufsanwärter:in werden?

Das ist der Abschnitt, den du dir merken solltest, wenn du den Rest vergisst: Ein abgeschlossenes Studium ist keine Voraussetzung, um Berufsanwärter:in zu werden. Du brauchst dafür nur die Matura (oder eine gleichgestellte Berechtigung wie die FH-Zulassung) und eine fachliche Tätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden bei einer:einem Berufsberechtigten. Die Praxiszeit beginnt mit deiner Anmeldung bei der KSW. Das Studium brauchst du erst für die Zulassung zur Fachprüfung.

Die Konsequenz ist erheblich, in Monaten gerechnet:

Monat 0

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
Studienbeginn
Weg B: parallel
Studienbeginn

Monat 24

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
drittes Studienjahr beginnt
Weg B: parallel
Kanzleieinstieg mit 20 Wochenstunden, sofortige Anmeldung als Berufsanwärter:in bei der KSW

Monat 36

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
Bachelorabschluss, danach Bewerbungsphase
Weg B: parallel
Studium läuft weiter, durch den Teilzeitjob etwas gestreckt

Monat 38

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
Kanzleieinstieg und Anmeldung als Berufsanwärter:in, die Praxiszeit beginnt erst jetzt
Weg B: parallel
Praxiszeit läuft bereits seit 14 Monaten

Monat 42

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
Praxiszeit: erst vier Monate
Weg B: parallel
Bachelorabschluss, 18 Monate Praxiszeit erreicht, Zulassungsantrag möglich

Monat 44 bis 56

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
Praxiszeit läuft, Zulassung erst ab Monat 56 möglich
Weg B: parallel
Klausuren und mündliche Prüfung

Monat 60

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
Klausurenphase beginnt gerade
Weg B: parallel
drei Jahre Praxiszeit voll: Bestellung und Angelobung möglich

Monat 74

Weg A: erst Studium, dann Kanzlei
frühestmögliche Bestellung
Weg B: parallel
du bist seit gut einem Jahr Steuerberater:in

Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel gut ein Jahr; wer schon Mitte des zweiten Studienjahrs einsteigt, holt bis zu eineinhalb Jahre heraus. Keinen anderen Hebel hast du auf diesem Weg so einfach selbst in der Hand.

Drei Dinge musst du dabei beachten:

  1. Die Stundengrenze ist hart. Wer im Prüfungsstress unter 20 Wochenstunden reduziert, verliert die Berufsanwärter-Eigenschaft und stoppt damit die laufende Praxiszeit. Änderungen deines Stundenausmaßes musst du der KSW binnen eines Monats melden. Außerdem muss die Tätigkeit hauptberuflich sein: Nichts anderes darf mehr Raum einnehmen.
  2. Praxiszeit zählt erst ab der Anmeldung, nicht ab Arbeitsbeginn. Auf die 18 Monate bis zur Prüfungszulassung werden auch keine Vordienstzeiten angerechnet. Wer ein Jahr in der Kanzlei jobbt, bevor er:sie sich anmeldet, hat dieses Jahr verschenkt.
  3. Sei ehrlich zu dir. 20 Kanzleistunden plus Vollzeitstudium sind ein harter Takt. Wer dafür das Studium um zwei Jahre streckt, hat unterm Strich wenig gewonnen. Der Weg funktioniert, wenn du ihn planst, nicht, wenn er dir passiert.

Fürs Timing wichtig: Den Zulassungsantrag zur Fachprüfung stellst du rund zwei Monate vor dem gewünschten Termin, und deine Praxiszeit muss spätestens zehn Tage vor dem Klausurtermin erfüllt sein. Alles Weitere zu Anmeldung, Fristen und Anrechnung behandelt der ausführliche Guide zur Berufsanwärterzeit.

Welche Lehrveranstaltungen bereiten wirklich auf die Fachprüfung vor?

Die Studienwahl ist die grobe Weichenstellung, die Kurswahl innerhalb des Studiums die feine. Nimm die vier Klausuren als Landkarte und plane rückwärts.

Für Abgabenrecht (das gefürchtetste Fach):

  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrecht als eigenständige Lehrveranstaltungen, nicht als Kapitel eines Überblickskurses
  • Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
  • Umgründungssteuerrecht, wenn irgend möglich
  • Abgabenverfahrensrecht und Finanzstrafrecht: die häufigste Lücke überhaupt, in Wirtschaftsstudien fast nie Pflicht, aber Prüfungsstoff

Für Rechnungslegung und externe Finanzberichterstattung:

  • Bilanzierung nach UGB, vertieft
  • IFRS und Konzernrechnungslegung
  • Wirtschaftsprüfung, falls angeboten

Für Rechtslehre:

  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Zivilrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht
  • Insolvenzrecht

Für Betriebswirtschaftslehre:

  • Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Investition, Finanzierung, Unternehmensbewertung

Die Faustregel: Wähle Wahlfächer dort, wo dein Studium schwach ist, nicht dort, wo es dir leichtfällt. Wer aus Bequemlichkeit lieber noch ein Controlling-Wahlfach nimmt, statt sich ins Abgabenverfahrensrecht zu quälen, verbessert seine Noten und verschlechtert seine Prüfungschancen. Was je Klausur konkret verlangt wird, zeigen die Lehrpläne der ASW.

Brauchst du einen Master, um Steuerberater:in zu werden?

Nein. Der Bachelor mit 180 ECTS reicht; die Master-Frage ist eine strategische, keine rechtliche. Und sie hat zwei ehrliche Seiten.

Für den Bachelor spricht: Du kommst früher in die Kanzlei, verdienst früher, und deine Praxiszeit läuft. Hat dein Bachelor schon einen starken Steuerschwerpunkt, bringt der Master fachlich wenig Neues. Die Prüfungsvorbereitung tragen ohnehin die ASW-Kurse und dein Eigenstudium.

Für den Master spricht: Ein spezialisierter Master in Steuerrecht, Rechnungslegung oder Tax Management deckt genau die Inhalte tief ab, die dir in der Prüfung begegnen. Was du dort ins Steuerrecht investierst, sparst du dir teils bei der Vorbereitung.

Der Mittelweg, den viele gehen: Bachelor abschließen, sofort als Berufsanwärter:in anmelden und den Master berufsbegleitend machen. So läuft die Praxiszeit, das Gehalt läuft, und die Vertiefung kommt trotzdem. Achte nur darauf, dass deine Kanzleistunden nicht unter 20 rutschen.

Was der Master ausdrücklich nicht ist: eine Abkürzung durch die Prüfung. Kein Studienabschluss ersetzt eine Klausur. Kein Master, wie gut auch immer, erlässt dir einen einzigen Prüfungsteil.

Was lernst du im Studium nicht?

Diese Erwartung solltest du früh korrigieren: Kein Studium bereitet dich vollständig auf die Fachprüfung vor. Das ist keine Kritik an den Hochschulen, sondern eine Systemeigenschaft, denn die Fachprüfung testet die Fähigkeit, mehrschichtige Praxisfälle unter Zeitdruck strukturiert zu lösen, kein akademisches Verständnis.

Konkret fehlt fast immer viererlei. Erstens die Fallbearbeitung im Klausurformat: Hochschulprüfungen sind selten dreistündige Fallklausuren mit verzahnten Teilfragen. Zweitens die Aktualität, weil sich das Steuerrecht jährlich ändert und dein Wissen aus dem dritten Semester bei der Prüfung teils überholt ist. Drittens Verfahrensrecht und Finanzstrafrecht, die klassische Lücke. Und viertens die Verzahnung der Fächer: In der Prüfung greifen Rechnungslegung und Abgabenrecht ineinander (Stichwort Mehr-Weniger-Rechnung), im Studium bleiben sie zwei getrennte Welten.

Das Studium ist also Eintrittskarte und Fundament, nicht die Vorbereitung. Die leisten ASW-Kurse, Eigenstudium und Kanzleipraxis.

Welche Fehler machen angehende Steuerberater:innen bei der Studienwahl?

Die Facheinschlägigkeit nicht vorab prüfen. Der teuerste Fehler, weil er kaum reparabel ist. Liegt dein Studium in der Grauzone, hol dir vor der Inskription die schriftliche Auskunft der KSW.

Wahlfächer nach Aufwand statt nach Lücken wählen. Der Klassiker: dem Steuerrecht ausweichen, weil es als schwer gilt. Genau dieses Ausweichen bezahlst du später bei der Klausur Abgabenrecht, mit Zinsen.

Das Studium isoliert vom Berufseinstieg planen. Wer erst nach dem Abschluss überlegt, wie es weitergeht, hat bis zu eineinhalb Jahre Praxiszeit verschenkt, die parallel hätten laufen können.

Den Master als Pflicht behandeln. Er ist eine Option mit guten Argumenten. Nötig ist er nicht, und ein Jahr früher in der Kanzlei ist ein Jahr früher fertig.

Den Bilanzbuchhalter-Weg pauschal ausschließen. Für Praktiker:innen ohne Matura oder Studienneigung ist er kein Notnagel, sondern ein regulärer Zugang.

Fazit

Drei Hebel entscheiden diese Phase, alles andere ist Feinschliff. Erstens: Kläre die Facheinschlägigkeit schriftlich mit der KSW, bevor du inskribierst, nicht erst vor der Prüfungsanmeldung. Zweitens: Wähle Wahlfächer gegen deine strukturellen Lücken; wer aus der BWL kommt, holt sich Abgaben- und Verfahrensrecht dazu, wer aus Jus kommt, die Bilanzierung. Drittens: Geh spätestens ab dem dritten Studienjahr mit 20 Wochenstunden in eine Kanzlei und melde dich sofort als Berufsanwärter:in an. Diese eine Entscheidung ist mehr wert als jede Debatte über die perfekte Hochschule.

Häufige Fragen zum Studium für die Steuerberatung

Zählt ein ausländisches Studium für die Fachprüfung in Österreich?

Ein ausländisches Hochschulstudium kann anerkannt werden, wenn es facheinschlägig ist und mindestens 180 ECTS umfasst. Ob das zutrifft, entscheidet die KSW im Zulassungsverfahren. Lass dir die Facheinschlägigkeit vor allem bei Abschlüssen außerhalb der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften vorab schriftlich bestätigen. Vorsicht bei deutschen Quellen: Das deutsche Steuerberaterexamen folgt eigenen Regeln, die in Österreich nicht gelten.

Kannst du die Fachprüfung schon vor dem Studienabschluss antreten?

Nein. Ohne abgeschlossenes facheinschlägiges Studium (oder den Bilanzbuchhalter-Zugang) gibt es keine Zulassung zur Fachprüfung. Zusätzlich brauchst du mindestens 18 Monate Praxiszeit als Berufsanwärter:in. Den Zulassungsantrag stellst du rund zwei Monate vor dem gewünschten Termin, und die Praxiszeit muss spätestens zehn Tage vor dem Klausurtermin erfüllt sein.

Werden Vordienstzeiten wie Rechtsanwaltsanwärterjahre auf die Berufsanwärterzeit angerechnet?

Ja, teilweise. Zeiten als Rechtsanwaltsanwärter:in, Notariatskandidat:in oder im rechtskundigen Dienst der Finanzprokuratur werden mit höchstens einem Jahr je Kategorie angerechnet, insgesamt höchstens eineinhalb Jahre. Teilzeit zählt dabei nur anteilig, und bereits angerechnete Zeiten zählen kein zweites Mal. Auf die 18 Monate bis zur Prüfungszulassung wirkt diese Anrechnung nicht. Sie gilt nur für die dreijährige Praxiszeit bis zur Bestellung.

Brauchst du die Matura, um dich als Berufsanwärter:in anzumelden?

Ja. Für die Berufsanwärter-Eigenschaft brauchst du die Matura oder eine gleichgestellte Berechtigung; die FH-Zulassung und die Berufsreifeprüfung genügen ebenfalls. Ein abgeschlossenes Studium ist dagegen keine Bedingung. Das brauchst du erst für die Zulassung zur Fachprüfung. Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann über den Bilanzbuchhalter-Weg in die Steuerberatung einsteigen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsanwärter:in und Steuerassistent:in?

Berufsanwärter:in ist ein bei der KSW registrierter Status, mit dem deine gesetzliche Praxiszeit für Fachprüfung und Bestellung zu laufen beginnt. Steuerassistenz ist dagegen ein Lehrberuf beziehungsweise eine Jobbezeichnung ohne diesen Rechtsstatus. Wer in einer Kanzlei arbeitet, aber nicht bei der KSW angemeldet ist, sammelt keine Berufsanwärterzeit, egal, wie einschlägig die Tätigkeit ist. Für die Anmeldung brauchst du unter anderem eine Bestätigung deines Dienstgebers über Art und Ausmaß deiner Tätigkeit.

Wie lange dauert es vom Studienbeginn bis zur Bestellung als Steuerberater:in?

Realistisch dauert der Weg vom Studienbeginn bis zur Bestellung rund fünf bis sechs Jahre, wenn du Studium und Berufsanwärterzeit parallel führst, und eher sechs bis sieben Jahre, wenn du beides nacheinander machst. Fix vorgegeben sind nur die Bausteine: ein Studium mit mindestens 180 ECTS, 18 Monate Praxiszeit bis zur Prüfungszulassung und insgesamt drei Jahre Praxiszeit bis zur Bestellung.

Gibt es eine Frist, bis wann du die Fachprüfung abschließen musst?

Ja. Für das gesamte Fachprüfungsverfahren gilt ab der Zulassung eine Frist von sieben Jahren, die sich auf Antrag unterbrechen lässt. Plane deine Klausuren deshalb nicht beliebig weit auseinander, sondern mit einem realistischen Enddatum. Das Formular zur Unterbrechung und verbindliche Details bekommst du bei der Prüfungsabteilung der KSW.

Brauchst du für die Wirtschaftsprüfung ein anderes Studium als für die Steuerberatung?

Nein, die Studienanforderung ist dieselbe: ein facheinschlägiges Studium mit mindestens 180 ECTS. Zwei Unterschiede zählen trotzdem: Für die Bestellung als Wirtschaftsprüfer:in ist das Studium zwingend nachzuweisen, einen studienfreien Weg gibt es dort nicht. Und von der dreijährigen Praxiszeit müssen mindestens zwei Jahre hauptberuflich wirtschaftsprüfende Tätigkeit sein.

Wird ein Master oder Doktorat auf die Klausuren der Fachprüfung angerechnet?

Nein. Im Prüfungsverfahren ersetzt kein akademischer Abschluss eine Klausur, auch kein spezialisierter Master und kein Doktorat. Ein passender Master verkürzt dir die Vorbereitung, aber eben die Vorbereitung, nicht die Prüfung.

Kannst du mit einem Vollzeitjob im Rechnungswesen eines Unternehmens Praxiszeit sammeln?

Nein. Berufsanwärterzeit entsteht nur durch fachliche Tätigkeit bei einer:einem Berufsberechtigten, also in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei, mit mindestens 20 Wochenstunden. Rechnungswesen-Jobs in Industrie oder Handel zählen nicht als Praxiszeit. Sie kommen höchstens als Vordienstzeit mit bis zu einem Jahr in Frage; darüber entscheidet die KSW im Einzelfall.

Stand: 23. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Zulassung, Facheinschlägigkeit und Anrechnungen erteilt ausschließlich die zuständige Stelle, in der Regel die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).

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