Automatisierung in der Buchhaltung
Automatisierung in der Buchhaltung bezeichnet den Einsatz von Software, die wiederkehrende Arbeitsschritte ohne manuelle Eingabe erledigt: Belege per Texterkennung auslesen, Bankumsätze importieren und den offenen Posten zuordnen, Buchungssätze nach gelernten Regeln vorschlagen, Mahnläufe und Zahlungen anstoßen.
In österreichischen Kanzleien läuft das meist über die Kanzleisoftware, etwa BMD, in Verbindung mit Belegportalen, Bankschnittstellen und der elektronischen Abgabe über FinanzOnline. Der Mensch prüft Vorschläge, behandelt Sonderfälle und verantwortet die Richtigkeit, denn die Pflicht zur ordnungsmäßigen Buchführung (§ 131 BAO, § 190 UGB) bleibt beim Unternehmer und seiner Kanzlei.
Für Buchhalter und Bilanzbuchhalter verschiebt sich die Arbeit vom Erfassen zum Kontrollieren, Abstimmen und Beraten. Die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren gilt für digitale Belege gleich wie für Papier (§ 132 BAO), sofern die Daten jederzeit lesbar gemacht werden können.
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