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Steuern & Abgaben

Flugabgabe

Die Flugabgabe ist eine Abgabe auf den Abflug von Passagieren von einem österreichischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug; sie wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eingeführt und ist im Flugabgabegesetz (FlugAbgG) geregelt. Erfasst sind die Flughäfen Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt.

Seit September 2020 beträgt sie einheitlich 12 Euro je abfliegendem Passagier, für Flüge mit einer Entfernung unter 350 Kilometer 30 Euro (Stand Oktober 2026); die frühere Staffelung nach Zielregion ist entfallen. Befreit sind unter anderem Transferpassagiere und Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz.

Abgabenschuldner ist das Luftfahrtunternehmen, das den Abflug durchführt und die Abgabe im Ticketpreis an die Passagiere weitergibt; der Flughafenhalter haftet. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Monats, in dem der Abflug stattgefunden hat, und wird von der Airline selbst berechnet und abgeführt.

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