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Steuern & Abgaben

Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz

Auch: NEHG 2022, CO2-Bepreisung

Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) führt eine CO2-Bepreisung für fossile Brenn- und Treibstoffe außerhalb des EU-Emissionshandels ein, also vor allem für Verkehr und Gebäudeheizung; es ist Teil der ökosozialen Steuerreform und gilt seit 1. Oktober 2022.

Zahlungspflichtig sind nicht die Verbraucher, sondern die Unternehmen, die Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas oder Kohle in Verkehr bringen und dafür Emissionszertifikate erwerben müssen; sie geben die Kosten über die Preise weiter. In der laufenden Fixpreisphase wird der Preis je Tonne CO2 gesetzlich festgelegt, er stieg von 30 Euro im Jahr 2022 auf 55 Euro im Jahr 2025 (Stand Oktober 2026). Ein Preis von 55 Euro je Tonne verteuert einen Liter Diesel um rund 15 Cent.

Seit 2025 folgt die Berechnung der Methodik des künftigen EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2). Weil dessen Marktphase auf 2028 verschoben wurde, verlängert sich die nationale Bepreisung bis zu diesem Zeitpunkt (§ 19 NEHG 2022). Als Ausgleich für die Mehrbelastung wurde der Klimabonus eingeführt, der inzwischen wieder abgeschafft ist.

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