Kohleabgabe
Die Kohleabgabe ist eine Verbrauchsabgabe auf Steinkohle, Braunkohle, Koks und ähnliche Erzeugnisse, die im Inland geliefert oder hierher verbracht und verbraucht werden; Rechtsgrundlage ist das Kohleabgabegesetz (KohleAbgG).
Sie beträgt 0,05 Euro je Kilogramm Kohle (Stand Oktober 2026). Abgabenschuldner ist der Lieferant, beim Verbrauch durch Kohlehändler oder -erzeuger oder bei selbst importierter Kohle der Verbraucher; die Abgabe wird selbst berechnet und beim Umsatzsteuer-Finanzamt angemeldet.
Kohle, die zur Stromerzeugung oder als Rohstoff, etwa in der Stahlindustrie als Reduktionsmittel, eingesetzt wird, ist befreit. Gemeinsam mit Elektrizitäts- und Erdgasabgabe bildet die Kohleabgabe die Energieabgaben, deren Vergütung energieintensive Produktionsbetriebe beantragen können.
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