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Steuern & Abgaben

Elektrizitätsabgabe

Die Elektrizitätsabgabe ist eine Verbrauchsabgabe auf die Lieferung von elektrischer Energie im Inland und auf den Verbrauch von selbst erzeugtem oder importiertem Strom; Rechtsgrundlage ist das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG).

Die Abgabe beträgt im Regelfall 1,5 Cent je Kilowattstunde (Stand Oktober 2026); in den Jahren der Energiekrise wurde sie befristet auf das unionsrechtliche Minimum gesenkt. Ein Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch trägt damit 45 Euro Elektrizitätsabgabe, die auf der Stromrechnung ausgewiesen ist und zusätzlich der Umsatzsteuer unterliegt.

Abgabenschuldner ist der Stromlieferant, der die Abgabe von den Kunden einhebt, monatlich selbst berechnet und bei seinem Umsatzsteuer-Finanzamt anmeldet. Wer Strom selbst erzeugt und verbraucht, schuldet die Abgabe grundsätzlich selbst; Strom aus erneuerbaren Quellen, etwa aus Photovoltaikanlagen, ist für den Eigenverbrauch befreit.

Energieintensive Produktionsbetriebe können sich einen Teil der Energieabgaben auf Strom, Erdgas und Kohle nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz zurückholen; für Dienstleistungsbetriebe ist diese Vergütung ausgeschlossen.

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