Erdgasabgabe
Die Erdgasabgabe ist eine Verbrauchsabgabe auf Erdgas, das im Inland geliefert oder für den Eigenverbrauch importiert oder selbst gefördert wird; Rechtsgrundlage ist das Erdgasabgabegesetz (ErdgasAbgG).
Sie beträgt 0,066 Euro je Kubikmeter (Stand Oktober 2026) und wurde wie die Elektrizitätsabgabe während der Energiekrise befristet gesenkt. Ein Haushalt, der 1.500 Kubikmeter Gas im Jahr verheizt, zahlt damit rund 99 Euro Erdgasabgabe, die auf der Gasrechnung steht und zusätzlich der Umsatzsteuer unterliegt.
Abgabenschuldner ist der Erdgaslieferant oder der Netzbetreiber, aus dessen Netz das Gas entnommen wird; beim Verbrauch durch Erdgasunternehmen oder von selbst gefördertem oder importiertem Gas der Verbraucher. Die Abgabe ist monatlich selbst zu berechnen und beim Umsatzsteuer-Finanzamt anzumelden. Erdgas, das zur Stromerzeugung eingesetzt wird, ist befreit, weil der Strom bereits der Elektrizitätsabgabe unterliegt.
Neben der Erdgasabgabe verteuert die nationale CO2-Bepreisung nach dem NEHG 2022 fossiles Gas; die beiden Belastungen laufen nebeneinander.
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