Finanzamt
Das Finanzamt ist die Abgabenbehörde des Bundes, die Steuern festsetzt und einhebt und durch Prüfungen kontrolliert, ob Steuerpflichtige ihre Abgaben richtig erklären.
Seit der Finanzorganisationsreform mit 1. Jänner 2021 gibt es in Österreich nur mehr zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) mit Dienststellen in allen Bundesländern und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Das FAG ist unter anderem für Unternehmen mit Umsatzerlösen über 10 Millionen Euro, für Unternehmensgruppen im Sinn der Gruppenbesteuerung und für Privatstiftungen zuständig (§ 61 BAO). Alle übrigen Steuerpflichtigen betreut das FAÖ. Frühere regionale Behörden wie das Finanzamt Wien 1/23 bestehen als eigenständige Finanzämter nicht mehr.
Eigene Abgabenbehörden neben den Finanzämtern sind das Zollamt Österreich für Zölle und Verbrauchsteuern sowie das Amt für Betrugsbekämpfung, zu dem etwa Steuerfahndung und Finanzpolizei gehören. Nicht jede Abgabe läuft über das Finanzamt: Kommunalsteuer und Grundsteuer heben die Gemeinden ein, bei der Grundsteuer stellt das Finanzamt allerdings den Einheitswert und den Steuermessbetrag fest. Der Verkehr mit dem Finanzamt läuft überwiegend elektronisch über FinanzOnline, Bescheide werden in die dortige DataBox zugestellt. Gegen seine Bescheide steht die Beschwerde offen. Über sie entscheidet nach Beschwerdevorentscheidung und Vorlageantrag das Bundesfinanzgericht (BFG) (§§ 243 ff BAO).
Finanzamt in der Praxis?
Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.