Zum Inhalt springen
Fachbegriffe

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis ist die Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen aus Finanzierung und Finanzanlagen zusammenfasst: Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren, Zinserträge und Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen abzüglich Zinsaufwand und Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (§ 231 UGB).

Es zeigt, was das Unternehmen außerhalb seines Kerngeschäfts mit Geld verdient oder für Geld bezahlt. Bei den meisten Betrieben ist es negativ, weil der Zinsaufwand für Kredite die Zinserträge übersteigt; bei Holdinggesellschaften, die vor allem Beteiligungserträge vereinnahmen, ist es dagegen die wichtigste Ergebnisgröße.

Betriebsergebnis plus Finanzergebnis ergeben das Ergebnis vor Steuern. Ein Unternehmen mit 200.000 Euro Betriebsergebnis und 50.000 Euro Zinsaufwand für den Betriebskredit hat ein Finanzergebnis von minus 50.000 Euro und ein Ergebnis vor Steuern von 150.000 Euro.

Steuerlich bleiben Beteiligungserträge von Kapitalgesellschaften untereinander befreit (§ 10 KStG), während Zinsaufwand grundsätzlich abzugsfähig ist, bei Konzernfinanzierungen aber der Zinsschranke von 30 Prozent des steuerlichen EBITDA unterliegt (§ 12a KStG); die Mehr-Weniger-Rechnung setzt deshalb oft beim Finanzergebnis an.

Finanzergebnis in der Praxis?

Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.

Jobs ansehen