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Fachbegriffe

Gewinn- und Verlustrechnung

Auch: GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und weist als Saldo den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus; sie ist neben der Bilanz der zweite Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 193 UGB).

Das UGB erlaubt zwei Gliederungen: das Gesamtkostenverfahren, das die Aufwendungen nach Arten wie Material, Personal und Abschreibungen ordnet, und das Umsatzkostenverfahren, das sie nach Funktionen wie Herstellung, Vertrieb und Verwaltung zuordnet (§ 231 UGB). Beide führen über das Betriebsergebnis und das Finanzergebnis zum Ergebnis vor Steuern, dann zum Jahresergebnis.

Anders als die Bilanz ist die GuV eine Zeitraumrechnung: Sie erklärt, wie sich das Eigenkapital im Jahr verändert hat. Eine Kanzlei liest daraus Rohertrag, Personalquote und Ergebnismarge und leitet in der Mehr-Weniger-Rechnung den steuerlichen Gewinn ab, etwa indem sie nicht abzugsfähige Aufwendungen wieder hinzurechnet.

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte GuV offenlegen, zu erstellen ist sie in jedem Fall vollständig (§ 242 UGB).

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