Gewinnermittlung
Gewinnermittlung ist die Berechnung des steuerlichen Gewinns aus einer betrieblichen Einkunftsart; das EStG kennt dafür den Betriebsvermögensvergleich, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die Pauschalierung (§§ 4, 5, 17 EStG).
Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn nach § 5 EStG auf Grundlage ihrer UGB-Bilanz, andere Bilanzierer nach § 4 Abs 1 EStG; in beiden Fällen zählt der Unterschied des Betriebsvermögens am Ende und am Anfang des Jahres, korrigiert um Entnahmen und Einlagen. Wer nicht bilanzieren muss, darf den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip ermitteln (§ 4 Abs 3 EStG), die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 55.000 Euro können die Betriebsausgaben pauschal mit 45 Prozent, bei Dienstleistungen mit 20 Prozent der Umsätze ansetzen (§ 17 Abs 3a EStG, Stand Oktober 2026). Die Wahl der Methode beeinflusst Zeitpunkt und Höhe der Besteuerung, nicht den Gesamtgewinn über die Lebensdauer des Betriebs.
Die Gewinnermittlung ist Kernaufgabe von Steuerberatern und selbständigen Bilanzbuchhaltern; in der Steuerberaterprüfung ist sie ein Schwerpunkt des Fachs Einkommensteuer.
Gewinnermittlung in der Praxis?
Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.