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Steuern & Abgaben

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen, das natürliche Personen innerhalb eines Kalenderjahres aus den sieben Einkunftsarten des EStG erzielen. Wer in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Wer nur inländische Einkünfte bezieht, ist beschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG).

Die Einkunftsarten sind Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 3 EStG). Auf das Einkommen wird der progressive Tarif des § 33 EStG angewendet, dessen Grenzsteuersätze 2026 von 0 bis 55 Prozent reichen; Absetzbeträge mindern danach die errechnete Steuer. Erhoben wird die Einkommensteuer entweder durch Veranlagung auf Basis einer Erklärung oder durch Abzug an der Quelle, nämlich als Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Immobilienertragsteuer.

Die Erklärung ist bis 30. April des Folgejahres auf Papier oder bis 30. Juni elektronisch über FinanzOnline einzureichen (§ 134 BAO). Für von Steuerberatern vertretene Steuerpflichtige gelten längere Fristen nach der Quotenregelung. Unternehmer leisten während des Jahres vierteljährliche Vorauszahlungen, die mit der Jahressteuer verrechnet werden (§ 45 EStG). Personengesellschaften wie OG und KG zahlen selbst keine Einkommensteuer, ihr Gewinn wird den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer.

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