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Steuern & Abgaben

Steuerprogression

Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz mit der Bemessungsgrundlage steigt. Höhere Einkommen werden dadurch nicht nur absolut, sondern auch anteilig stärker belastet.

Die österreichische Einkommensteuer folgt einem Stufentarif mit Grenzsteuersätzen von 0, 20, 30, 40, 48, 50 und 55 Prozent (§ 33 Abs 1 EStG). Für 2026 bleibt ein Einkommen bis 13.539 Euro steuerfrei. Jeder Satz gilt nur für den Einkommensteil innerhalb seiner Stufe. Wer eine Stufengrenze überschreitet, zahlt den höheren Satz also nur auf den übersteigenden Teil. Deshalb sind Grenz- und Durchschnittsteuersatz zu unterscheiden: Bei einem Einkommen von 40.000 Euro ergibt der Tarif 2026 eine Steuer von rund 7.450 Euro, der Grenzsteuersatz liegt bei 40 Prozent, der Durchschnittsteuersatz vor Absetzbeträgen bei rund 18,6 Prozent.

Seit 2023 werden die Tarifgrenzen jährlich an die Inflation angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. Gemeint ist die Mehrbelastung, wenn bloß inflationsbedingte Lohnerhöhungen in höhere Stufen führen. Automatisch abgegolten werden zwei Drittel der Inflationsrate; das restliche Drittel wird wegen der Budgetsanierung derzeit nicht vergeben (§ 33 Abs 1a EStG). Für 2026 stiegen die Grenzbeträge dadurch um 1,7333 Prozent. Kapitalerträge und Grundstücksgewinne mit besonderem Steuersatz werden dagegen proportional besteuert, ebenso Körperschaften mit einheitlich 23 Prozent.

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