Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz ist der höchste Grenzsteuersatz eines progressiven Tarifs, also der Satz für die obersten Einkommensteile. In Österreich beträgt er 55 Prozent und erfasst nur den Teil des Jahreseinkommens über 1 Million Euro; diese Stufe ist bis 2029 befristet, danach gilt auch dafür wieder 50 Prozent (§ 33 Abs 1 EStG).
Die Millionengrenze wird, anders als die übrigen Tarifgrenzen, nicht an die Inflation angepasst. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt oft auch der 50-Prozent-Satz Spitzensteuersatz. Er erfasst 2026 Einkommensteile über 104.859 Euro bis 1 Million Euro.
Wie jeder Stufensatz wirkt der Spitzensteuersatz nur auf den Teil innerhalb seiner Stufe. Bei einem Einkommen von 1,1 Millionen Euro werden deshalb nur 100.000 Euro mit 55 Prozent besteuert, was gegenüber 50 Prozent eine Mehrbelastung von 5.000 Euro ergibt. Einkünfte mit besonderem Steuersatz sind nicht betroffen, etwa Kapitalerträge mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer oder Grundstücksveräußerungen mit 30 Prozent Immobilienertragsteuer. Die deutschen Werte von 42 und 45 Prozent („Reichensteuer") betreffen den deutschen Tarif.
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