Tabaksteuer
Die Tabaksteuer ist eine besondere Verbrauchsteuer auf Tabakwaren, die in Österreich hergestellt oder hierher verbracht werden: Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Feinschnitt zum Selbstdrehen, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak sowie Tabak zum Erhitzen; Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz 2022 (TabStG 2022). Auch Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, gelten als Tabakwaren, wenn sie deren Merkmale erfüllen.
Bei Zigaretten setzt sich die Steuer aus einem Wertanteil in Prozent des Kleinverkaufspreises und einem festen Betrag je 1.000 Stück zusammen, nach unten begrenzt durch eine Mindeststeuer; die Sätze steigen nach einem gesetzlichen Stufenplan jährlich. Zusammen mit der Umsatzsteuer macht die Steuerlast bei einer Packung Zigaretten den weitaus größten Teil des Preises aus, und Fertigzigaretten bringen den mit Abstand größten Teil des Aufkommens.
Die Steuer entsteht mit der Entnahme aus dem Steuerlager und wird beim Zollamt Österreich angemeldet; im Kleinhandel dürfen Tabakwaren nur über Trafiken verkauft werden, die dem Tabakmonopol unterliegen. Privatpersonen dürfen Tabakwaren aus anderen EU-Staaten nur in begrenzten Mengen abgabenfrei mitbringen.
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