Tag- und Nächtigungsgelder
Tag- und Nächtigungsgelder sind Pauschalen, mit denen der Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft bei beruflich veranlassten Reisen abgegolten wird; der Arbeitgeber kann sie innerhalb der gesetzlichen Sätze frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung auszahlen (§ 26 Z 4 EStG).
Im Inland beträgt das Taggeld 30 Euro für 24 Stunden, bei Reisen ab drei Stunden ein Zwölftel je angefangener Stunde; das pauschale Nächtigungsgeld beträgt 17 Euro, alternativ werden die nachgewiesenen Hotelkosten ersetzt (Stand Oktober 2026). Für das Ausland gelten länderweise Sätze nach der Reisegebührenvorschrift, etwa für Deutschland und die Schweiz höhere Beträge als für Inlandsreisen.
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort verlässt; wird derselbe Einsatzort länger als fünf Tage durchgehend oder regelmäßig aufgesucht, entsteht ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit und das steuerfreie Taggeld fällt weg. Kollektivverträge können höhere Reisekosten vorsehen, der übersteigende Teil ist dann steuerpflichtig.
Selbständige dürfen dieselben Pauschalen als Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs 5 EStG); in der Personalverrechnung sind Reisekostenabrechnungen mit Beginn, Ende und Ziel jeder Reise aufzubewahren.
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