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Steuern & Abgaben

Umgründung

Eine Umgründung ist die Änderung der Rechtsform oder der Struktur eines Unternehmens, etwa die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, die Verschmelzung zweier Gesellschaften oder die Abspaltung eines Betriebsteils; das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) erlaubt, dabei die Buchwerte fortzuführen, sodass stille Reserven nicht sofort versteuert werden.

Das Gesetz kennt sechs Typen: Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung (Art I bis VI UmgrStG). Jede Umgründung kann auf einen Stichtag bis zu neun Monate zurück bezogen werden, braucht einen Umgründungsplan oder Vertrag, eine Bilanz zum Stichtag und meist die Anmeldung beim Firmenbuch oder Finanzamt innerhalb dieser Frist.

Ohne UmgrStG wäre der Wechsel eine Veräußerung mit sofortiger Besteuerung aller stillen Reserven; mit ihm wechselt der Betrieb steuerneutral, die Besteuerung folgt erst bei späterem Verkauf. Grunderwerbsteuer fällt bei Umgründungen ermäßigt mit 0,5 Prozent vom Grundstückswert an (§ 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG, Stand Oktober 2026); Verlustvorträge gehen nur unter Voraussetzungen mit.

Umgründungen gehören zu den anspruchsvollsten Arbeiten in Steuerkanzleien und sind ein eigenes Prüfungsfach der Steuerberaterprüfung; typischer Anlass ist der Wechsel in die GmbH, wenn der Gewinn des Einzelunternehmens die Rechtsformwahl neu stellt.

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