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Steuern & Abgaben

Rechtsformwahl

Die Rechtsformwahl ist die Entscheidung, in welcher rechtlichen Form ein Unternehmen betrieben wird: als Einzelunternehmen, als Personengesellschaft wie Offene Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) oder als Kapitalgesellschaft wie GmbH, flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) oder AG.

Steuerlich trennt sich der Weg bei der Besteuerung des Gewinns: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern ihren Anteil mit dem progressiven Einkommensteuertarif bis 55 Prozent, dafür mit Gewinnfreibetrag. Eine Kapitalgesellschaft zahlt 23 Prozent Körperschaftsteuer, bei Ausschüttung an die Gesellschafter kommen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer dazu, zusammen rund 44 Prozent; wer Gewinne im Unternehmen belässt, zahlt nur die 23 Prozent (Stand Oktober 2026).

Dazu kommen Haftung (persönlich und unbeschränkt beim Einzelunternehmer und OG-Gesellschafter, beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen bei der GmbH), das Mindeststammkapital von 10.000 Euro, der Notariatsakt bei der Gründung, die Rechnungslegungs- und Offenlegungspflicht der GmbH und die Sozialversicherung: Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 Prozent Beteiligung sind nach dem GSVG versichert.

Als Faustregel gilt in der Beratung, dass sich die GmbH ab einem nachhaltigen Gewinn im höheren fünfstelligen Bereich oder bei Haftungsrisiken rechnet; die Rechtsform lässt sich später durch Umgründung steuerneutral wechseln.

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