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Steuern & Abgaben

Grunderwerbsteuer

Auch: GrESt

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Verkehrsteuer, die anfällt, wenn ein inländisches Grundstück den Eigentümer wechselt, sei es durch Kauf, Schenkung, Erbschaft oder Tausch (GrEStG 1987).

Sie ist bundesweit einheitlich geregelt. Beim Kauf beträgt sie 3,5 Prozent der Gegenleistung, bemessen mindestens vom Grundstückswert (§ 7 Abs 1 Z 3 GrEStG, Stand September 2026). Für eine Eigentumswohnung um 400.000 Euro fallen damit 14.000 Euro an.

Unentgeltliche Erwerbe und Übertragungen im Familienverband unterliegen einem Stufentarif vom Grundstückswert: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent darüber. Wer von den Eltern ein Haus mit einem Grundstückswert von 300.000 Euro geschenkt bekommt, zahlt daher 1.250 plus 1.000 Euro, insgesamt 2.250 Euro.

Meist berechnet der vertragserrichtende Notar oder Rechtsanwalt die Steuer selbst und führt sie ab (§ 11 GrEStG), erst dann kann der Erwerber ins Grundbuch eingetragen werden. Die zusätzliche Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent ist keine Grunderwerbsteuer, sondern eine Gerichtsgebühr. Auch Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften können die Steuer auslösen, und seit 1. Juli 2025 reicht dafür eine Beteiligung von 75 statt 95 Prozent bei einem Beobachtungszeitraum von sieben statt fünf Jahren; der Tatbestand des Gesellschafterwechsels erfasst nun auch Kapitalgesellschaften. Die deutschen Sätze, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegen, gelten in Österreich nicht.

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