Alkoholsteuer
Die Alkoholsteuer ist eine besondere Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren, die in Österreich hergestellt oder hierher verbracht werden, etwa Schnaps, Likör, Gin oder technischer Ethylalkohol; Rechtsgrundlage ist das Alkoholsteuergesetz 2022 (AlkStG 2022).
Bemessen wird sie nach der Menge reinen Alkohols: Der Regelsatz beträgt 1.200 Euro je 100 Liter Alkohol, für Abfindungsbrennereien und Verschlussbrennereien mit begrenzter Jahresmenge gelten ermäßigte Sätze (Stand Oktober 2026). Eine Flasche Wodka mit 0,7 Liter und 40 Prozent Alkoholgehalt enthält 0,28 Liter reinen Alkohol und trägt damit rund 3,36 Euro Alkoholsteuer, zusätzlich zur Umsatzsteuer.
Alkohol, der vergällt für Reinigungsmittel, Kosmetik, Arzneimittel oder die Lebensmittelherstellung eingesetzt wird, ist steuerfrei. Wer Alkohol gewerblich herstellt, lagert, bearbeitet oder unversteuert befördert, braucht eine Bewilligung des Zollamts Österreich; die Steuer entsteht meist mit der Entnahme aus dem Steuerlager und wird monatlich angemeldet.
Bier, Wein und Schaumwein fallen nicht unter die Alkoholsteuer, sondern unter das Biersteuergesetz 2022. Privatpersonen dürfen Alkohol aus anderen EU-Staaten für den Eigenbedarf abgabenfrei mitnehmen, aus Drittländern nur innerhalb der Freimengen.
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