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Steuern & Abgaben

Zoll

Zoll ist die Abgabe, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten in das Zollgebiet der Union erhoben wird; Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) samt dem gemeinsamen Zolltarif, zuständig ist in Österreich das Zollamt Österreich.

Der Zollsatz hängt von der Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur und von ihrem Ursprung ab; Freihandelsabkommen senken ihn bei Ursprungsnachweis oft auf null. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert, meist der Transaktionspreis samt Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll, dafür die Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe.

Neben dem Zoll fällt bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent an (§ 1 Abs 1 Z 3 UStG), die ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer als Vorsteuer zurückholt oder über FinanzOnline direkt mit der Umsatzsteuer verrechnet (§ 26 Abs 3 UStG). Für Sendungen bis 150 Euro Warenwert ist der Zoll befreit, die Einfuhrumsatzsteuer aber seit 2021 ab dem ersten Euro fällig; Online-Händler können sie über den Import-One-Stop-Shop erklären (Stand Oktober 2026).

Wer regelmäßig importiert, braucht eine EORI-Nummer und meist einen Zollagenten; Zoll- und Verbrauchsteuerrecht ist in Kanzleien ein Spezialgebiet, das auch in der Steuerberaterprüfung vorkommt.

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