Zum Inhalt springen
Fachbegriffe

Onlinehandel

Auch: E-Commerce

Onlinehandel (E-Commerce) ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet, vom eigenen Shop über Marktplätze bis zu Abonnement- und Plattformmodellen, an Privatkunden (B2C) wie an Unternehmen (B2B).

Umsatzsteuerlich prägt ihn das EU-Mehrwertsteuerpaket von 2021: Fernverkäufe an Privatkunden in anderen Mitgliedstaaten werden ab einem unionsweiten Umsatz von 10.000 Euro im Bestimmungsland besteuert, wobei der Händler alle Steuern über den EU-One-Stop-Shop in seinem Sitzstaat erklärt und abführt (§ 25a UStG). Für Einfuhren bis 150 Euro gibt es den Import-One-Stop-Shop, und Plattformen werden bei bestimmten Verkäufen selbst zum Lieferer (§ 3 Abs 3a UStG, Stand Oktober 2026).

Ertragsteuerlich gelten die allgemeinen Regeln; Lager im Ausland können Registrierungs- und im Einzelfall Betriebsstättenfragen auslösen. Seit 2023 melden Plattformen ihre Verkäufer samt Umsätzen an die Finanzverwaltung, die Daten mit den Steuererklärungen abgleicht.

In Kanzleien ist Onlinehandel ein eigenes Beratungsfeld: Steuersätze je Land, One-Stop-Shop-Erklärungen, Zahlungsdienstleister-Abstimmung und Schnittstellen zu Shop- und Marktplatzsystemen bestimmen den Alltag der Buchhaltung.

Onlinehandel in der Praxis?

Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.

Jobs ansehen