Biersteuer
Die Biersteuer ist eine besondere Verbrauchsteuer auf Bier, das in Österreich hergestellt oder aus dem Ausland hierher verbracht wird; als Bier gelten Malzbiere und Mischungen von Bier mit alkoholfreien Getränken wie Radler (Biersteuergesetz 2022, BierStG 2022).
Bemessungsgrundlage ist die Menge in Hektoliter, multipliziert mit dem Stammwürzegehalt in Grad Plato: Der Regelsatz beträgt 2 Euro je Hektoliter und Grad Plato (Stand Oktober 2026). Ein Hektoliter Märzen mit 12 Grad Plato trägt damit 24 Euro Biersteuer, eine Halbe rund 12 Cent. Kleine unabhängige Brauereien mit geringer Jahreserzeugung zahlen gestaffelt ermäßigte Sätze.
Wer Bier gewerblich herstellt, bearbeitet oder unversteuert befördert, braucht eine Bewilligung des Zollamts Österreich, das die Steuer auch erhebt. Das Biersteuergesetz regelt zugleich die Zwischenerzeugnisse und die Verfahrensvorschriften für Wein und Schaumwein, auf die derzeit keine eigene Verbrauchsteuer erhoben wird.
Privatpersonen dürfen Bier aus anderen EU-Staaten für den Eigenbedarf abgabenfrei mitnehmen, aus Drittländern nur innerhalb der Freimengen.
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