Schaumweinsteuer
Unter dem Stichwort Schaumweinsteuer fasst das Biersteuergesetz 2022 die Verbrauchsteuern auf Schaumwein, Wein und Zwischenerzeugnisse zusammen; auf Schaumwein wie Sekt und Champagner und auf stille Weine wird in Österreich derzeit keine eigene Verbrauchsteuer erhoben, der Steuersatz beträgt null.
Weil Wein und Schaumwein unionsrechtlich verbrauchsteuerpflichtige Waren sind, gelten trotzdem die Verfahrensvorschriften: Herstellung, Lagerung und unversteuerte Beförderung brauchen eine Bewilligung des Zollamts Österreich, und Lieferungen in andere EU-Staaten laufen über das elektronische Verwaltungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.
Steuerpflichtig sind die Zwischenerzeugnisse, also Getränke auf Weinbasis, die mit Destillationsalkohol verstärkt wurden, wie Sherry, Portwein oder Likörwein bis 22 Prozent Alkoholgehalt: Sie tragen 80 Euro je Hektoliter (Stand Oktober 2026), eine 0,75-Liter-Flasche Portwein also 60 Cent. Getränke über 22 Prozent fallen unter die Alkoholsteuer.
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