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Steuern & Abgaben

Gewinnfreibetrag

Auch: GFB

Der Gewinnfreibetrag ist ein Freibetrag, der natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften einen Teil ihres Gewinns steuerfrei belässt (§ 10 EStG); er gleicht aus, dass Unternehmer keine begünstigten sonstigen Bezüge wie das 13. und 14. Gehalt kennen.

Er besteht aus zwei Teilen: Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro, also höchstens 4.950 Euro, und steht ohne weitere Voraussetzung zu. Für den darüber hinausgehenden Gewinn gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag mit 13 Prozent bis 175.000 Euro, 7 Prozent für die nächsten 175.000 Euro und 4,5 Prozent für weitere 230.000 Euro, insgesamt gedeckelt; er setzt voraus, dass im selben Jahr in abnutzbare körperliche Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer oder in bestimmte Wertpapiere investiert wird (Stand Oktober 2026).

Eine Bilanzbuchhalterin mit 60.000 Euro Gewinn erhält 4.950 Euro Grundfreibetrag; für die restlichen 27.000 Euro stünden ihr bis zu 3.510 Euro zu, wenn sie in diesem Umfang investiert, etwa in Wertpapiere, die sie vier Jahre im Betriebsvermögen hält.

Bei Mitunternehmerschaften wird der Freibetrag nach Gewinnanteilen aufgeteilt; Kapitalgesellschaften haben keinen Anspruch, sie zahlen Körperschaftsteuer. Wer die Pauschalierung nutzt, bekommt nur den Grundfreibetrag.

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