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Steuern & Abgaben

Steuerbescheid

Auch: Abgabenbescheid

Ein Steuerbescheid, in der Sprache der Bundesabgabenordnung (BAO) ein Abgabenbescheid, ist der Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt eine Abgabe verbindlich festsetzt (§ 198 BAO).

Bei der Einkommensteuer legt er etwa die Jahressteuer fest und damit, ob eine Gutschrift oder eine Nachforderung entsteht. Im Spruch nennt er Art und Höhe der Abgabe sowie die Bemessungsgrundlagen, dazu kommen eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung (§ 93 BAO). Teilnehmer an FinanzOnline erhalten den Bescheid elektronisch in ihre DataBox. Eine Nachforderung wird einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 210 Abs 4 BAO); bei Einkommen- und Körperschaftsteuer können zusätzlich Anspruchszinsen anfallen (§ 205 BAO).

Gegen den Bescheid kann binnen eines Monats ab Zustellung Beschwerde beim Finanzamt erhoben werden, und diese Frist lässt sich auf Antrag verlängern (§§ 243, 245 BAO). Ist die Abgabepflicht bei Erlassung noch ungewiss, kann das Finanzamt vorläufig festsetzen (§ 200 BAO). Auch später lässt sich ein Bescheid noch ändern: Das Finanzamt kann ihn binnen eines Jahres ab Bekanntgabe aufheben, wenn sein Spruch nicht richtig ist (§ 299 BAO), oder das Verfahren wiederaufnehmen, wenn neue Tatsachen hervorkommen (§ 303 BAO). Den Einspruch gegen den Steuerbescheid, den deutsche Quellen beschreiben, gibt es in Österreich nicht.

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