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Steuern & Abgaben

Steuererklärung

Eine Steuererklärung ist die Erklärung, mit der ein Abgabepflichtiger dem Finanzamt die Grundlagen für die Festsetzung einer Abgabe mitteilt: die Einkommensteuererklärung mit allen Einkünften des Jahres, die Umsatzsteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung der Kapitalgesellschaft oder die Feststellungserklärung der Personengesellschaft.

Zur Abgabe verpflichtet ist, wer vom Finanzamt dazu aufgefordert wird oder die gesetzlichen Grenzen überschreitet (§ 42 EStG), etwa bei Nebeneinkünften über 730 Euro neben einem Dienstverhältnis oder bei mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen; Arbeitnehmer ohne Pflicht geben freiwillig die Arbeitnehmerveranlagung ab, um Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge zu erhalten. Seit 2017 führt das Finanzamt in einfachen Fällen eine antragslose Veranlagung durch.

Die Frist endet am 30. April des Folgejahres, bei Einreichung über FinanzOnline am 30. Juni (§ 134 BAO); Klienten einer Steuerberatungskanzlei fallen unter die Quotenregelung, die Fristen bis in das übernächste Jahr erlaubt. Die Abgabe erfolgt elektronisch über FinanzOnline, nur in Ausnahmefällen mit Papierformular.

Auf die Erklärung folgt der Bescheid; weicht er ab, steht die Beschwerde binnen eines Monats offen (§§ 243, 245 BAO). Die Erstellung der Erklärungen ist das Alltagsgeschäft von Steuerassistenz und Berufsanwärtern.

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