Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, die Unternehmer für die Arbeitslöhne zahlen, die sie an Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte auszahlen; Rechtsgrundlage ist das Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993).
Sie beträgt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage, also der Summe der im Kalendermonat ausbezahlten Bruttobezüge einschließlich Sonderzahlungen und Sachbezügen (§ 9 KommStG); dazu zählen auch die Vergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer. Übersteigt die monatliche Lohnsumme eines Unternehmens 1.460 Euro nicht, wird ein Freibetrag von 1.095 Euro abgezogen (Stand Oktober 2026). Eine Kanzlei mit 40.000 Euro Bruttolöhnen im Monat zahlt damit 1.200 Euro Kommunalsteuer.
Das Unternehmen berechnet die Steuer selbst, überweist sie bis zum 15. des Folgemonats an jede Gemeinde mit einer Betriebsstätte und reicht bis 31. März des Folgejahres die Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline ein. Befreit sind unter anderem gemeinnützige Rechtsträger in der Gesundheits-, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten- und Altenfürsorge.
Die Kommunalsteuer ist in Österreich der Nachfolger der 1994 abgeschafften Gewerbesteuer auf die Lohnsumme und Teil der Lohnnebenkosten; Wiener Unternehmen zahlen zusätzlich die Dienstgeberabgabe von 2 Euro je Dienstnehmer und Woche.
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