Personalaufwand
Der Personalaufwand ist der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der sämtliche Kosten für die Beschäftigten eines Unternehmens zusammenfasst: Löhne und Gehälter samt Sonderzahlungen, Sachbezüge, Abfertigungen und Pensionsaufwand, die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben und sonstige Sozialaufwendungen (§ 231 Abs 2 UGB).
Zu den Lohnnebenkosten des Dienstgebers zählen in Österreich der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 3,7 Prozent, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag je Bundesland, die Kommunalsteuer von 3 Prozent der Bruttolöhne (§ 9 KommStG) und die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse von 1,53 Prozent (Stand Oktober 2026). Ein Bruttogehalt von 3.000 Euro kostet den Dienstgeber damit rund 3.900 Euro im Monat.
Personalkosten sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig; Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder und Abfertigungsansprüche gehören ebenfalls zum Personalaufwand des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.
In Kanzleien ist der Personalaufwand der mit Abstand größte Kostenblock; die Personalquote, also Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz, ist deshalb eine ihrer wichtigsten Steuerungskennzahlen.
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