Zum Inhalt springen
Steuern & Abgaben

Sozialversicherungsbeiträge

Auch: SV-Beiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; bei Dienstnehmern werden sie nach dem ASVG vom Bruttobezug berechnet, vom Dienstgeber einbehalten und gemeinsam mit seinem eigenen Anteil an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) abgeführt.

Der Dienstnehmeranteil beträgt für Angestellte und Arbeiter 18,07 Prozent, der Dienstgeberanteil rund 21 Prozent, jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage, die jährlich angepasst wird; Bezüge unter der Geringfügigkeitsgrenze sind beitragsfrei (Stand Oktober 2026). Von 3.000 Euro brutto behält der Dienstgeber damit rund 540 Euro Sozialversicherung ein, bevor die Lohnsteuer berechnet wird.

Selbständige zahlen ihre Beiträge nach dem GSVG oder FSVG an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), vorläufig nach dem Einkommen von drei Jahren zuvor und endgültig nach dem Einkommensteuerbescheid des Beitragsjahres; die Nachbemessung ist ein häufiger Beratungsanlass in Kanzleien.

Steuerlich sind die Beiträge beim Dienstnehmer Werbungskosten, die den Lohnsteuerabzug mindern, beim Selbständigen Betriebsausgaben; der Dienstgeberanteil ist Teil der Lohnnebenkosten im Personalaufwand.

Sozialversicherungsbeiträge in der Praxis?

Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.

Jobs ansehen