Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung ist der Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung, der Alterspensionen, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen finanziert; Träger ist die Pensionsversicherungsanstalt, für Selbständige die SVS.
Dienstnehmer sind nach dem ASVG pflichtversichert; der Beitrag beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage, davon tragen Dienstnehmer 10,25 Prozent und Dienstgeber 12,55 Prozent (Stand Oktober 2026). Selbständige zahlen nach dem GSVG 18,5 Prozent ihrer Einkünfte, neue Selbständige ebenso; Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter sind nach dem GSVG bei der SVS versichert.
Die Pension bemisst sich nach dem Pensionskonto: Jedes Jahr werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage gutgeschrieben, die jährlich aufgewertet werden. Das Regelpensionsalter liegt bei 65 Jahren; für Frauen wird es seit 2024 stufenweise von 60 auf 65 Jahre angehoben, der Vorgang ist 2033 abgeschlossen.
In der Personalverrechnung ist die Pensionsversicherung der größte Beitragsblock der Lohnnebenkosten; die Beiträge sind beim Dienstnehmer Werbungskosten und mindern die Lohnsteuerbemessung, beim Selbständigen Betriebsausgaben.
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