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Vergütung

Nettoeinkommen

Auch: Nettobezug

Das Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug von Einkommen- bzw. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich verfügbar bleibt; bei Arbeitnehmern spricht man vom Nettobezug.

Die Lohnverrechnung ermittelt ihn in fester Reihenfolge. Zuerst werden vom Bruttobezug die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen, die neben Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung auch Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag umfassen. Den verbleibenden Betrag kürzt der Arbeitgeber um allfällige Freibeträge und das Pendlerpauschale, berechnet daraus die Lohnsteuer nach dem Tarif und zieht Absetzbeträge wie den Verkehrsabsetzbetrag ab.

Schematisch: Bei 3.000 Euro brutto und einem angenommenen Dienstnehmeranteil von 18 Prozent gehen 540 Euro an die Sozialversicherung. Erst von den verbleibenden 2.460 Euro wird die Lohnsteuer berechnet. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration bleiben netto verhältnismäßig höher, weil sie innerhalb des Jahressechstels mit festen 6 Prozent statt nach dem Tarif besteuert werden (§ 67 Abs 1 EStG). Bei Selbständigen ergibt sich das Nettoeinkommen aus dem Gewinn abzüglich Einkommensteuer und der Beiträge zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Das Einkommen im Sinn des § 2 Abs 2 EStG ist mit dem Nettoeinkommen nicht gleichzusetzen, weil es eine Bemessungsgrundlage vor Steuer bezeichnet.

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