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Vergütung

Bruttoeinkommen

Auch: Bruttobezug

Das Bruttoeinkommen ist das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen; bei Arbeitnehmern entspricht es dem Bruttobezug laut Dienstvertrag und Kollektivvertrag.

Im EStG kommt der Begriff nicht vor. Das Gesetz arbeitet mit Einnahmen, Einkünften und dem Einkommen im Sinn des § 2 Abs 2 EStG, das bereits um Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gekürzt ist. In Österreich wird ein Gehalt üblicherweise als Monatsbrutto angegeben, und die meisten Kollektivverträge sehen es 14-mal im Jahr vor: zwölf laufende Bezüge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration als Sonderzahlungen. Ein Monatsbrutto von 3.500 Euro ergibt so ein Jahresbrutto von 49.000 Euro.

Deutsche Jahresgehälter beruhen meist auf zwölf Monatsbezügen, was bei jedem Vergleich zu berücksichtigen ist. Zum Bruttobezug zählen auch Sachbezüge wie die private Nutzung eines Dienstautos. Stelleninserate müssen das kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt als Bruttobetrag nennen und gegebenenfalls auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen (§ 9 Abs 2 GlBG). Die Personalkosten des Arbeitgebers liegen über dem Bruttobezug, weil er zusätzlich die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung, den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag und die Kommunalsteuer trägt.

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