Normverbrauchsabgabe
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Abgabe, die anfällt, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich erstmals an einen Kunden geliefert oder erstmals zum Verkehr zugelassen wird, etwa beim Import eines Gebrauchtwagens oder bei der Übersiedlung; Rechtsgrundlage ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG).
Der Steuersatz in Prozent hängt vom CO2-Ausstoß ab: Vom Ausstoß in Gramm je Kilometer wird ein jährlich sinkender Abzugsbetrag abgezogen und das Ergebnis durch fünf geteilt, bei besonders hohem Ausstoß kommt ein Malusbetrag hinzu; Bemessungsgrundlage ist der Nettopreis ohne Umsatzsteuer, und ein gesetzlicher Höchstsatz deckelt die Abgabe. Erfasst sind seit Juli 2021 auch Klein-Lkw und Kastenwagen.
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind von der NoVA befreit, ebenso unter Voraussetzungen Taxis, Fahrschul- und Mietwagen sowie Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung. Beim Kauf beim Händler steckt die NoVA im Preis, beim Import schuldet sie der Zulassungsbesitzer selbst und muss sie vor der Zulassung entrichten.
Im Betrieb ist die NoVA Teil der Anschaffungskosten und wird mit dem Fahrzeug abgeschrieben; Unternehmer, die das Fahrzeug später ins Ausland verkaufen oder vermieten, können unter Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.
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