Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer ist eine Abgabe auf das Versicherungsentgelt, also die Prämie, für Versicherungsverträge über Risiken im Inland; Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, eingehoben und abgeführt wird sie vom Versicherer (Versicherungssteuergesetz 1953).
Der allgemeine Steuersatz beträgt 11 Prozent der Prämie, etwa bei Haushalts-, Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherungen; für Lebens- und Krankenversicherungen gelten niedrigere Sätze, bei Lebensversicherungen in der Regel 4 Prozent (Stand Oktober 2026). Bei einer Haushaltsversicherung mit 300 Euro Jahresprämie fallen damit 33 Euro Versicherungssteuer an; die Prämie selbst ist von der Umsatzsteuer befreit.
Für Pkw, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kommt die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, die der Haftpflichtversicherer nach Motorleistung und CO2-Ausstoß berechnet und mit der Prämie einhebt (§ 6 Abs 3 VersStG); sie ersetzt bei diesen Fahrzeugen die Kraftfahrzeugsteuer, Elektrofahrzeuge sind davon befreit.
Im Betrieb ist die Versicherungssteuer Teil des Versicherungsaufwands und damit Betriebsausgabe; ein Vorsteuerabzug ist mangels Umsatzsteuer nicht möglich.
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