Zum Inhalt springen
Steuern & Abgaben

Kraftfahrzeugsteuer

Auch: Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Abgabe auf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden, vor allem Lkw und Sattelzugmaschinen; Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992.

Pkw, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zahlen keine Kraftfahrzeugsteuer, sondern die motorbezogene Versicherungssteuer, die der Haftpflichtversicherer mit der Prämie einhebt. Die Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich dagegen nach dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht in Tonnen, mit Mindest- und Höchstbeträgen je Monat, und ist vom Zulassungsbesitzer selbst zu berechnen und vierteljährlich an das Finanzamt Österreich zu entrichten.

Steuerpflichtig sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich länger als einen Monat im Inland verwendet werden. Befreit sind unter anderem Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettung.

Kraftfahrzeugsteuer in der Praxis?

Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.

Jobs ansehen