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Steuern & Abgaben

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag gewerblicher Unternehmen, die in Deutschland weiterhin erhoben, in Österreich aber mit 1. Jänner 1994 abgeschafft wurde.

Gewerbliche Gewinne unterliegen in Österreich daher nur der Einkommensteuer oder, bei Kapitalgesellschaften, der Körperschaftsteuer. Einen Hebesatz der Gemeinde auf den Gewerbeertrag gibt es nicht. An ihre Stelle trat als Gemeindeeinnahme die Kommunalsteuer, die an die Lohnsumme statt an den Gewinn anknüpft. Sie beträgt 3 Prozent der Bruttobezüge der Dienstnehmer einer Betriebsstätte und ist vom Arbeitgeber monatlich an die Standortgemeinde zu entrichten (§ 9 KommStG, Stand September 2026).

Ein Unternehmer ohne Dienstnehmer zahlt folglich keine Kommunalsteuer, wie hoch sein Gewinn auch ist. Die Kommunalsteuer trifft nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler: Eine Steuerberatungskanzlei mit einer monatlichen Bruttolohnsumme von 50.000 Euro schuldet ihrer Gemeinde 1.500 Euro im Monat. Nicht mit einer Gewerbesteuer zu verwechseln sind die Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung, die Beiträge zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Kammerumlagen der Wirtschaftskammer. Deutsche Angaben zu Hebesätzen, Gewerbesteuer-Freibeträgen oder zur Anrechnung auf die Einkommensteuer sind für Österreich gegenstandslos.

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