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Steuern & Abgaben

Freiberufler

Auch: Freie Berufe

Freiberufler sind Selbständige, die einen freien Beruf ausüben, also eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder gesetzlich geregelte Tätigkeit wie Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Medizin, Architektur oder Ziviltechnik; ihre Einkünfte zählen zur selbständigen Arbeit (§ 22 EStG).

Der Unterschied zum Gewerbetreibenden ist steuerlich und berufsrechtlich bedeutsam: Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sondern eigenen Berufsgesetzen mit eigenen Kammern, für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dem WTBG 2017 und der KSW. Die Gewinnermittlung erfolgt bei ihnen auch über 700.000 Euro Umsatz nach § 4 Abs 1 oder § 4 Abs 3 EStG, weil die Rechnungslegungspflicht des UGB nur Gewerbetreibende trifft (§ 189 Abs 4 UGB).

Sozialversichert sind Freiberufler je nach Beruf nach dem FSVG oder GSVG, Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter nach dem GSVG bei der SVS. Umsatzsteuerlich gelten für sie die allgemeinen Regeln; Ärzte sind unecht befreit, Steuerberater verrechnen 20 Prozent.

Eine Steuerberaterin mit eigener Kanzlei ist damit das klassische Beispiel: selbständig, kammerzugehörig, einkommensteuerpflichtig mit Gewinnfreibetrag und ohne Gewerbeschein.

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