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Fachbegriffe

Internes Kontrollsystem

Auch: IKS

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen die Wirksamkeit seiner Abläufe, die Verlässlichkeit des Rechnungswesens und die Einhaltung von Gesetzen sichert, etwa durch Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, Zugriffsrechte, Freigabegrenzen und regelmäßige Abstimmungen.

Für die GmbH ist es gesetzliche Pflicht: Die Geschäftsführer haben dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen (§ 22 Abs 1 GmbHG); für den Vorstand einer AG gilt § 82 AktG. Wer diese Pflicht verletzt, haftet der Gesellschaft für den Schaden nach dem Maßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 GmbHG), bei Abgabenrückständen zusätzlich persönlich gegenüber dem Finanzamt (§ 9 BAO).

Der Abschlussprüfer beurteilt das IKS, soweit es für die Rechnungslegung relevant ist, und muss wesentliche Schwächen im Prüfungsbericht und gegenüber dem Aufsichtsrat berichten (§ 273 UGB); ein fehlendes oder unwirksames Kontrollsystem ist einer der häufigsten Punkte im Management Letter.

In Kanzleien und Konzernsteuerabteilungen ist das IKS auch die Grundlage eines steuerlichen Kontrollsystems, das bei der begleitenden Kontrolle durch das Finanzamt für Großbetriebe die klassische Außenprüfung ersetzt (§ 153b BAO).

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