Außenprüfung
Die Außenprüfung ist die Überprüfung der Bücher, Aufzeichnungen und Belege eines Abgabepflichtigen durch Organe der Finanzverwaltung, meist im Betrieb oder in der Kanzlei (§ 147 BAO); im Sprachgebrauch heißt sie weiterhin Betriebsprüfung.
Zuständig sind das Finanzamt Österreich und für große Unternehmen das Finanzamt für Großbetriebe; Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge prüft der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge gemeinsam. Die Prüfung beginnt mit einem schriftlichen Prüfungsauftrag, der Zeitraum und Abgabenarten nennt, und endet mit der Schlussbesprechung und dem Prüfbericht (§§ 148, 149 BAO).
Geprüft werden üblicherweise die letzten drei veranlagten Jahre, bei Verdacht auf Abgabenhinterziehung auch länger, weil dann die zehnjährige Verjährung gilt (§ 207 Abs 2 BAO). Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange sie vor Beginn der Prüfungshandlung erstattet wird; nach Ankündigung der Prüfung fällt ein Zuschlag an (§ 29 FinStrG).
Für Berufsanwärter und Bilanzbuchhalter gehört die Begleitung einer Außenprüfung zum Alltag: Unterlagen aufbereiten, Fragen des Prüfers beantworten, Feststellungen gegenprüfen und gegebenenfalls Beschwerde gegen die neuen Bescheide erheben.
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