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Steuern & Abgaben

Steueridentifikationsnummer

Auch: Steuer-ID

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist ein Begriff des deutschen Steuerrechts: Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern teilt jeder in Deutschland gemeldeten Person eine elfstellige Nummer zu, die sie ein Leben lang behält.

Das österreichische Recht kennt keine vergleichbare persönliche Nummer, die unabhängig von einer steuerlichen Erfassung vergeben wird. Die Finanzverwaltung führt Steuerpflichtige unter ihrer Steuernummer, und diese entsteht erst, wenn jemand beim Finanzamt erfasst wird. In der Lohnverrechnung ist die Sozialversicherungsnummer das Ordnungsmerkmal: Unter ihr übermittelt der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel (L 16) an das Finanzamt (§ 84 EStG).

Im internationalen Informationsaustausch, etwa bei Kontenmeldungen nach dem Common Reporting Standard, dient die österreichische Steuernummer als Tax Identification Number (TIN). Nicht zu verwechseln ist die Steuer-ID mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer). Diese erhalten nur Unternehmer, sie beginnt in Österreich mit „ATU" und acht Ziffern und dient der Abwicklung von Umsätzen im EU-Binnenmarkt (§ 28 UStG). Deutsche Quellen verlangen die Steuer-ID etwa für den Lohnsteuerabzug oder für Familienleistungen; diese Aussagen lassen sich auf Österreich nicht übertragen.

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