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Steuern & Abgaben

Steuerklasse

Die Steuerklasse ist ein Instrument des deutschen Lohnsteuerrechts: Arbeitnehmer werden nach Familienstand einer von sechs Klassen zugeordnet, und diese bestimmt die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs.

In Österreich gibt es keine Steuerklassen. Die Lohnsteuer wird für jeden Arbeitnehmer individuell nach dem Einkommensteuertarif (§ 33 EStG) berechnet, gleichgültig ob er ledig, verheiratet oder verpartnert ist. Manche österreichischen Ratgeber und Rechner nennen die Tarifstufen „Steuerklassen". Das ist sachlich ungenau, denn gemeint sind die sieben Stufen des Tarifs mit Grenzsteuersätzen von 0 bis 55 Prozent. Familiäre Umstände wirken über Absetzbeträge wie den Familienbonus Plus sowie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.

Diese berücksichtigt der Arbeitgeber auf Antrag schon in der laufenden Lohnverrechnung (Formular E 30), sonst werden sie in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Auch für ein zweites Dienstverhältnis gibt es keine eigene Klasse. Jeder Arbeitgeber rechnet, als wäre sein Bezug der einzige, und die dadurch zu niedrige Lohnsteuer wird in der Pflichtveranlagung nachgefordert (§ 41 Abs 1 Z 2 EStG). Historisch kannte Österreich Steuerklassen nur im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad; diese Steuern werden seit August 2008 nicht mehr erhoben.

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