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Steuern & Abgaben

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren des deutschen Einkommensteuerrechts für zusammenveranlagte Ehegatten (§ 32a Abs 5 dEStG). Ihr gemeinsames Einkommen wird halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt.

Bei ungleich verteilten Einkommen mildert das die Progression, weil der Besserverdienende rechnerisch in niedrigere Tarifstufen rückt. In Österreich gibt es weder Splitting noch Zusammenveranlagung. Es gilt die Individualbesteuerung: Jeder Ehegatte und jeder eingetragene Partner wird mit seinem eigenen Einkommen gesondert veranlagt, die Verteilung der Einkommen innerhalb der Partnerschaft ändert am Tarif nichts. Familiäre Verhältnisse berücksichtigt das österreichische Recht über Absetzbeträge.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn der Partner nur geringe Einkünfte hat und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird; ohne Kind gibt es ihn nicht (§ 33 Abs 4 Z 1 EStG). Der Familienbonus Plus mindert die Steuer 2026 um 2.000,16 Euro jährlich je minderjährigem Kind und kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden (§ 33 Abs 3a EStG). Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen wirkt die Partnerschaft: Der Selbstbehalt sinkt, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht oder der Partner nur geringe Einkünfte hat (§ 34 Abs 4 EStG).

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