Eigenkapital
Eigenkapital ist der Teil des Kapitals eines Unternehmens, der den Eigentümern zusteht; rechnerisch ist es die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden und damit der erste Posten der Passivseite.
Bei Kapitalgesellschaften gliedert es sich in eingefordertes Nennkapital (Stamm- oder Grundkapital), Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und den Bilanzgewinn oder Bilanzverlust (§ 224 Abs 3 A UGB). Beim Einzelunternehmen besteht es aus Kapitalkonto, Privateinlagen, Privatentnahmen und dem Jahresergebnis.
Gewinne erhöhen das Eigenkapital, Verluste und Ausschüttungen vermindern es. Ist es durch Verluste aufgebraucht, muss die Bilanz ein negatives Eigenkapital ausweisen und der Anhang erläutern, ob eine Überschuldung im Sinn des Insolvenzrechts vorliegt (§ 225 Abs 1 UGB); das ist einer der Punkte, die Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer besonders im Blick haben.
Die Eigenkapitalquote, also Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme, ist eine zentrale Kennzahl für Banken und das Unternehmensreorganisationsgesetz: Fällt sie unter 8 Prozent bei einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von über 15 Jahren, gilt das als Vermutung des Reorganisationsbedarfs (§§ 23, 24 URG).
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