Zum Inhalt springen
Fachbegriffe

Passiva

Passiva sind die Kapitalseite der Bilanz: Sie zeigen, wie das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen finanziert ist, durch die Eigentümer (Eigenkapital) oder durch Dritte (Rückstellungen und Verbindlichkeiten).

Das UGB gliedert die Passivseite in Eigenkapital, unversteuerte Rücklagen bei Altbeständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 224 Abs 3 UGB); Kapitalgesellschaften weisen zusätzlich passive latente Steuern aus. Verbindlichkeiten sind nach Restlaufzeit zu kennzeichnen, damit Leser kurzfristige Zahlungsverpflichtungen erkennen.

Die Summe der Passiva entspricht der Bilanzsumme und damit der Summe der Aktiva. Aus dem Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital leiten Banken und Prüfer die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad ab; ein hoher Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten bei geringem Umlaufvermögen ist ein Warnsignal für die Liquidität.

Im Alltag der Bilanzbuchhaltung heißt die Passivseite auch Mittelherkunft, die Aktivseite Mittelverwendung.

Passiva in der Praxis?

Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.

Jobs ansehen